Pressemitteilung: Boni für Pflegekräfte dürfen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen

BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.

Düsseldorf, 29.04.2020. Ausgebildete PflegerInnen in Altenheimen erhalten auch mit Nachtzuschlägen nur einen durchschnittlichen Bruttolohn von 2880 Euro monatlich. Im Krankenhaus verdienen Pflegekräfte mit durchschnittlich 3400 Euro etwas mehr. Nach langen Ringen haben sich Gesundheitsminister Jens Spahn und Arbeitsminister Hubertus Heil auf die Finanzierung eines Pflegebonus geeinigt. Bis zu 1500 Euro sollen Pflegekräfte während der Corona-Krise steuerfrei erhalten. Das befürwortet die BAG SELBSTHILFE grundsätzlich, fordert aber, dass die Finanzierung aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen sicher ausgeschlossen ist.

„Zweifellos müssen die Leistungen der Pflegekräfte Anerkennung verdienen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Hier ist die Belastungsgrenze bereits erreicht. Insoweit halten wir einen hinreichenden Bundeszuschuss schon jetzt für dringend erforderlich. Auch die Finanzierung des Länderanteils muss gesichert sein“, fordert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen

Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
www.bag-selbsthilfe.de
burga.torges@bag-selbsthilfe.de

 

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

Gesundheitspolitik

Zurück