Pressemitteilung: Chronisch kranke und behinderte Menschen in Krisenzeiten schützen – nicht isolieren und diskriminieren!

BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Chronisch kranke und behinderte Menschen in Krisenzeiten schützen – nicht isolieren und diskriminieren!

BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Düsseldorf, 4.05.2020. Zahlreiche im Rahmen der Corona-Pandemie von Bund und Ländern getroffenen Maßnahmen und damit verbundenen Einschränkungen der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aller Altersstufen in einem besonderen Maße davon betroffen sind, aber keine geeigneten Pläne zum Schutz der betroffenen Menschen existieren. Die BAG SELBSTHILFE nimmt den Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai deshalb zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, geeignete Maßnahmen unter Einhaltung des Grundrechtes der Gleichstellung zu ergreifen.

„Der Schutz von chronisch kranken und behinderten Menschen darf nicht mit Isolation und Quarantäne verwechselt werden. Auch in Krisensituation gelten die Grund- und Menschenrechte vollumfänglich weiter. Staatliche Maßnahmen dürfen deshalb auch in Krisensituationen nicht diskriminieren. Chronisch kranke und behinderte Menschen sind eine vulnerable Gruppe von Menschen, denen im Alltag ohne Corona-Pandemie bereits viele Barrieren eine vollumfängliche Teilhabe erschweren. Deshalb müssen sie gerade in Krisenzeiten Unterstützung innerhalb der Gesellschaft und nicht Ausgrenzung erfahren“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.

Forderungen, wonach dass Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz langfristig unter Quarantäne gestellt werden sollten und dafür im Gegenzug für den Rest der Bevölkerung weitreichende Lockerungen gelten könnten, lehnt die BAG SELBSTHILFE deshalb ab.

„Es müssen Regeln und Schutz- sowie Hygiene-Standards entwickelt werde, die es allen Menschen ermöglicht, an der Gesellschaft teilhaben können. Personengruppen ausschließen zu wollen, ist inakzeptabel und mit den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechts-konvention nicht vereinbar“, so Dr. Martin Danner.

Auch hat die Corona-Pandemie einmal mehr verdeutlicht, welche Mängel nach wie vor hinsichtlich einer generellen Barrierefreiheit in Deutschland existieren.

„Das durch den Virus erforderliche Social -Distancing hat den persönlichen Kontakt von Menschen unterbunden und so die nach wie vor existierenden gravierenden Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit einmal mehr offengelegt. Angefangen mit der Veröffentlichung von essentiellen Informationen zu Pandemie auf Pressekonferenzen ohne Gebärdensprachdolmetscher im Fernsehen, über die Bereitstellung nicht barrierefreier Dokumente auf öffentlichen Webseiten oder den fehlenden Zugang zu Software, Apps und barrierefreien Angeboten von privaten (Online-)Händlern und Dienstleistern. Hier steht die Bundesregierung in der Pflicht, tragfähige Konzepte vorzulegen“, mahnt der Bundesgeschäftsführer.

Der sogenannte „European Accessibilitiy Act“ muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt sein. Die im Frühjahr 2019 als EU-Richtlinie 2019/882 umfasst digitale Endgeräte und zahlreiche Anwendungen wie öffentliche Selbstbedienungsterminals, audiovisuelle Medien, eBooks, Kommunikations-, Bank- und Verkehrsdienstleistungen.

 

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen

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40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
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burga.torges@bag-selbsthilfe.de

 

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

Behindertenpolitik
Deutscher Behindertenrat (DBR)
Pressemitteilung

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