Diskussion zu Bundesteilhabegesetz sowie Heil- und Hilfsmittelgesetz / REHACARE

BAG SELBSTHILFE stellt aktuelle Gesetzesänderungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie Heil- und Hilfsmittelgesetz zur Diskussion. Gemeinschaftsstand bietet Plattform zum wichtigen Austausch für Betroffene.

Als Kooperationspartnerin der Messe Düsseldorf bei der Ausgestaltung der REHACARE, bietet die BAG SELBSTHILFE ihren Mitgliedern und allen Messebesuchern auch in diesem Jahr eine Plattform für den fachlichen sowie den verbandlichen Austausch an ihrem Gemeinschaftsstand in Halle 3, Stand E04 - E16. Gerade in diesem Jahr wurden wichtige Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, die im Rahmen der Messe intensiv zu diskutieren sind.

„Der Kabinettsentwurf zum BTHG bringt nicht den erhofften großen Wurf zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Er bringt aber dennoch einige wichtige Verbesserungen, beispielsweise bei der Nichtanrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Teilhabeleistungen sowie ganz generell eine Herauslösung des Teilhaberechts aus der Sozialhilfe“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.

„Ein weiteres Problem besteht darin, dass das BTHG mit vielen offenen Rechtsbegriffen und Regelungslücken versehen ist. So werden die Bundesländer und Kommunen enorme Regelungsbefugnis erhalten. Damit ist ein bundeseinheitliches Verfahren der Leistungsgewährung in weite Ferne gerückt“, kritisiert er. „Wir werden mit den Betroffenen Möglichkeiten und Wege diskutieren, wie mit den aktuellen Entwicklungen zu verfahren ist“, so der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Gegenstand dieses intensiven Austausches wird auch der aktuelle Entwurf zum Heil-[&] Hilfsmittelgesetz sein. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, die Versorgungsqualität im Bereich Hilfsmittel verbessern zu wollen. „Hier sind vor allem die beabsichtige Stärkung der Auskunftsrechte der Patienten zu nennen sowie die Absicht, die Ausschreibungen für die Hilfsmittelhersteller an Qualitätskriterien auszurichten und die Hilfsmittelverzeichnisse aktuell zu halten“, verdeutlicht Dr. Martin Danner. „Das wird auch Fernwirkung auf den Hilfsmittelmarkt insgesamt haben.“

Neben den genannten aktuellen Gesetzgebungsverfahren werden aber auch innovative Projekte der Selbsthilfe wieder Gegenstand der Fachdiskussionen im Rahmen der REHACARE sein. „Mit der Neufassung des §20h SGB V hat der Gesetzgeber ja die Mittel zur Selbsthilfeförderung erheblich aufgestockt. Hieraus resultieren neue Chancen für eine Weiterentwicklung der Selbsthilfearbeit“, erklärt Dr. Martin Danner.

BKK Selbsthilfe-Tag
Ein Besuch des 15. BKK Selbsthilfe-Tag am 29. September 2016 im CCD Süd ist allen Betroffenen und Interessierten sehr zu empfehlen. Die Veranstaltung steht in diesem Jahr unter dem Motto „Selbsthilfe den Weg bereiten“ und findet unter Mitwirkung der BAG SELBSTHILFE statt.

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