Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2015 kritisiert die BAG SELBSTHILFE, dass die geplanten Schritte zur Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG) sowie des Bundeteilhabegesetztes wieder keine spürbaren Verbesserungen für behinderte Menschen bedeuten.
„Ein Schritt vor und drei Schritte zurück ist genauso wenig hinnehmbar, wie ´ein bisschen Teilhabe´,“ mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Behinderte Menschen haben ein Recht, in unserer[nbsp] Gesellschaft nicht benachteiligt werden. Der aktuelle Referentenentwurf des BGG nimmt aber kaum Bezug auf Ziele und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch in den Kabinettsvorlagen[nbsp] zum Bundeteilhabegesetz fehlen Angaben zu der Entlastung der Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Ein Bundesteilhabegesetz ohne jede finanzielle Unterlegung kann aber die im Koalitionsvertrag benannten Ziele nicht erreichen, zusätzlich fehlt damit jeder Spielraum für Leistungsver-besserungen“, macht Dr. Martin Danner deutlich.
Beide Gesetze haben für Menschen mit Behinderung existenzielle Bedeutung. Denn hier geht hier um die Einlösung des Anspruchs auf vollständige Inklusion, wie er in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft ist. Die derzeitigen Gesetzesent-würfe gehen an den Lebenswelten der betroffenen Menschen vorbei. Die BAG SELBSTHILFE fordert die Regierung deshalb auf, endlich einen sichtbaren Kurswechsel in der Behindertenpolitik einzuschlagen.