Neue Regelungen für sog. Bürgertests

Nach der Neufassung der TestV sind die sog. anlasslosen Bürgertests zum 30. Juni 2022 leider nicht mehr durchgehend kostenfrei erhältlich. Nach wie vor haben Menschen jedoch Anspruch auf kostenfreie Testung, wenn sie Symptome haben und abgeklärt werden muss, ob diese auf eine Covid-19 Erkrankung zurückzuführen sind. In der Regel sind hierfür jedoch die Vertragsärzte und nicht die Testzentren zuständig.

Auf den letzten Metern des Verordnungsprozesses sind erfreulicherweise noch einige weitere Gruppen in die Verordnung aufgenommen worden: Menschen, die Personen im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigen oder dort beschäftigt sind sowie pflegende Angehörige; diese erhalten weiterhin kostenfreie Bürgertests. Trotz unserer Bitten wurden jedoch für chronisch kranke Menschen mit dem Risiko eines schweren Verlaufes weder kostenfreie Tests noch Tests mit Zuzahlung vorgesehen. Dies bedeutet, dass sie diese anlasslosen Tests komplett selbst bezahlen müssen, wenn sie nicht die Teilnahme an einer Veranstaltung planen (dann mit Zuzahlung von 3 €). Deren Kontaktpersonen können sich jedoch – ebenfalls mit Zuzahlung von 3 € - vor einem Kontakt am gleichen Tag testen lassen, auch bei Selbsthilfegruppen dürfte diese Regelung gelten. Die Stellungnahme zum Entwurf der TestV finden Sie hier  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Weitere Informationen – auch zu den Anforderungen zum Nachweis der Voraussetzungen - erhalten Sie auf folgender Seite:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html

 

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