Patientenvertretung im G-BA: Todesfälle durch Sepsis – entschlossenes Handeln ist jetzt notwendig

Die Patientenvertretung fordert beherzte Schritte von allen Akteuren des Gesundheitswesens zur Vermeidung von Todesfällen durch Sepsis, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis“ beauftragt hat.

Während die Gefahr durch das Corona-Virus aktuell hohe Aufmerksamkeit erfährt, sterben weitgehend unbemerkt mehrere tausend Menschen jährlich an einer Sepsis. In Deutschland wurde 2015 bei 136.500 Menschen eine schwere Sepsis oder ein septischer Schock diagnostiziert. Über 40 % starben noch im Krankenhaus, viele andere erlitten dauerhafte Schäden.

Die Patientenvertretung begrüßt daher, dass der G-BA mit Beschluss vom 16.07.2020 die Entwicklung einer Qualitätssicherungs-Maßnahme beauftragt hat, die durch vergleichende Daten ein verbessertes Erkennen und Behandeln von Sepsis befördern und die Versorgungsqualität transparent machen soll. Als dauerhaft begleitende Maßnahme wird sie allerdings frühestens in vier Jahren einsatzbereit sein. „Die Patientenvertretung fordert die Leitungen der Krankenhäuser auf, schon jetzt im Rahmen ihres internen Qualitätsmanagements u.a. Verfahrensanweisungen zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge einzuführen bzw. zu optimieren. So können jährlich tausende Todesfälle vermieden werden“, sagt Dr. Frank Brunsmann, Co-Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA.

Auch sollten breite Aufklärungskampagnen u.a. durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgesetzt werden. Die Aktivitäten aller Akteure im Gesundheitswesen müssen zukünftig auf Landes- und Bundesebene kompetent koordiniert werden. Anlässlich des Welt-Sepsis-Tages (13.9.) ist in diesem Sinne zu hoffen, dass Impulse aus der Veranstaltung der Sepsis-Stiftung am 10.09.2020 aufgegriffen werden und die Politik die koordinierenden Verantwortlichkeiten bald festlegt.

Eine Sepsis kann jeden und jede treffen und schon durch eine Verletzung mit einem Rosendorn oder beim Fußballspielen ausgelöst werden. Allgemein versteht man unter Sepsis eine Infektion z.B. mit Bakterien oder Viren, die vom Körper nicht beherrscht werden kann, außer Kontrolle gerät und auf die Blutbahn übergreift. Dann ist rasches und kompetentes Erkennen notwendig, um Leben zu retten. Die Zahl der vermeidbaren Todesfälle durch Sepsis wird auf jährlich 15.000 bis 20.000 in Deutschland geschätzt.

Der Beschluss des G-BA geht auf die vom IQTIG soeben veröffentlichte Konzeptstudie „QS-Verfahren Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis“ und einen Antrag der Patientenvertretung aus dem Jahr 2017 zurück.

Weiterführende Informationen, auch anlässlich des Welt-Sepsis-Tages am 13. September erhalten Sie auf der Internetseite der Sepsis-Stiftung (Blog).

Ansprechpartner Patientenvertretung G-BA:
Dr. Frank Brunsmann
Mail: Frank Brunsmann

Pressemitteilung
Positionspapier
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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