Patientenvertretung im G-BA - G-BA beschließt Richtlinie Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung: Ein Mehrwert für Patienten?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute den Paragraphenteil der neuen Richtlinie gemäß § 116b SGB V sowie die Eckpunkte zur Überarbeitung der Konkretisierungen der bereits im Gesetz befindlichen Erkrankungen beschlossen.

Bei Einführung der ambulanten Behandlung am Krankenhaus für Patienten mit Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen sowie für die Erbringung hochspezialisierter Leistungen im Jahre 2004 hatten die Patienten hohe Erwartungen in diese Versorgungsform gesetzt. Es sollte eine gezielte Versorgung „aus einer Hand“ werden.

Mit der Neufassung des § 116b SGB V durch das Versorgungsstrukturgesetz und der Umsetzung durch die Richtlinie des G-BA wird der spezialisierte, interdisziplinäre, ambulante Versorgungsbereich auch für niedergelassene Fachärzte geöffnet. Gleichzeitig findet eine Einengung der Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf auf schwere Verlaufsformen statt.

Diese Öffnung in den niedergelassenen Bereich hinein beinhaltet Chancen, gerade in Bezug auf seltene Erkrankungen. Damit diese Versorgungsform aber auch für Patienten einen Mehrwert im Vergleich zur bestehenden fachärztlichen Versorgung hat und sie nicht nur zu einer neuen Vergütungsform für Niedergelassene wird, bedarf es klarer Qualitätsanforderungen.

Die Patientenbeteiligung hat sich deshalb für den Erhalt einer sektorenübergreifenden, interdisziplinären, teamorientierten Versorgung ohne lange Fahrwege für Schwerbetroffene eingesetzt. Weiterhin standen für die Patientenvertretung transparente Patienteninformationen zu dieser neuen Versorgungsform und der Einbezug von Patientenorganisationen in die Qualitätssicherung im Fokus.

Leider konnte sich die Patientenvertretung mit ihrer Forderung, Kindern mit aufgeführten Grunderkrankungen grundsätzlich den Zugang in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung zu gewähren, nicht durchsetzen. Angesichts der gravierenden Einflüsse der in §116b SGB V aufgeführten Erkrankungen auf Heranwachsende sowie der oftmals ungenügenden Versorgungssituation im pädiatrischen Bereich eine unverständliche Verweigerung.

Auch in Bezug auf die Barrierefreiheit bleibt die Richtlinie weit hinter notwendigen Anforderungen zurück.

Nur durch eine regelmäßige und transparente Überprüfung wird sich feststellen lassen, ob durch die neue Richtlinie die erhoffte Verbesserung der Versorgung schwerkranker Menschen wirklich eintreten konnte. Der entsprechende Bericht, der vom Spitzenverband Bund, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankhausgesellschaft zu erstellen ist, muss auch dem G-BA zur Verfügung gestellt werden!

Ansprechpartner: Renate

Pfeifer, DLFH, Patientensprecherin im Unterausschuss „Ambulante

spezialfachärztliche Versorgung“
Tel.: 0228 2873 3236, Mobil: 0170 8138425, Mail: renate.pfeifer@uni-bonn.de

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. [nbsp]

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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