Patientenvertretung im G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss verheddert sich im Gestrüpp der Zuständigkeit

Presseerklärung der Patientenvertretung im G-BA zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 24. Mai 2012

Patientenvertretung fordert die Erstattungsfähigkeit der kontinuierlichen Glukosemessung für Diabetiker zu gewährleisten

Diabetiker müssen Geräte zur kontinuierlichen Blutzuckermessung selbst bezahlen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Nutzenbewertung der Messgeräte abgeschlossen hat. Dies ist Ergebnis des heutigen Beschlusses des G-BA. Der G-BA qualifiziert die Messgeräte als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode und überschreitet damit aus Sicht der Patientenvertretung seine Kompetenzen. Sie fordert, die Messgeräte als Hilfsmittel zu erstatten.

„Der G-BA hat seine Zuständigkeiten überschritten“, so Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Denn Hilfsmittel bedürfen keiner Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, da sie dem Patienten zur selbstständigen und eigengesteuerten Anwendung als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden. Die Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln richtet sich praktisch nach dem sog. Hilfsmittelverzeichnis.

Geräte zur kontinuierlichen Glukosemessung sind für eine Vielzahl von Diabetikern unverzichtbar. Nur so können sie ihren Blutzuckerwert regelmäßig selbst kontrollieren und eine normnahe Einstellung erzielen. In der Rechtsprechung verschiedener Sozialgerichte* (vgl. Urteile s. u.) wurden die Messgeräte als Hilfsmittel eingestuft. Mit dem heutigen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Glukosemessung aber als „Neue Nutzungs- und Behandlungsmethode“ qualifiziert und aus der Erstattung genommen.

Aus Sicht der Patientenvertretung muss der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgehoben werden, um der geltenden sozialgerichtlichen Rechtsprechung Rechnung zu tragen und die Messgeräte grundsätzlich erstattungsfähig zu halten.

*Urteile, die Geräte zur Glukosemessung als Hilfsmittel eingestuft haben:
SG Detmold v. 01.12.2010, S 5 KR 325/09; SG Altenburg, S 30 KR 3953/11 ER; SG Detmold v. 09.01.2012, S 3 KN 113/11 KR ER.

Ansprechpartner: Dr. Martin Danner, BAG SELBSTHILFE (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.),
Mail: geschaeftsfuehrer@bag-selbsthilfe.de, Tel: 0211 - 31006-49
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.[nbsp]

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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