Patientenvertretung im G-BA: Gesetzliche Regelungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Psychotherapie sind nicht erfüllt

Presseerklärung der Patientenvertretung im G-BA zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 16. Februar 2012

Betroffene und Patientenverbände beklagen seit Jahren eine massive Unterversorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen mit langen Wartezeiten und Anfahrtswegen. Eine Gesetzesänderung im Jahr 2008 sollte Abhilfe bringen: Zukünftig sollte jeder fünfte Psychotherapeut ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Mit einem Antrag will die Patientenvertretung heute beim G-BA erreichen, dass dieses Ziel endlich erfüllt wird.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 101 Absatz 4 SGB V hat der G-BA in seiner Bedarfsplanungs-Richtlinie geregelt. Darin steht, dass bei der Berechnung der gesetzlichen Mindestquote auch solche Leistungserbringer mitgezählt werden, die neben Kindern auch Erwachsene behandeln. Pauschal werden sie so gezählt, als würden sie die Hälfte ihrer Zeit Kinder und Jugendliche betreuen. Jetzt hat eine Auswertung der Abrechnungsdaten gezeigt, dass nur knapp 10 Prozent dieser Psychotherapeuten dieses Ziel erreichen. Mehr noch: Über 40 Prozent dieser Leistungserbringer mit einer Doppelzulassung behandeln nur zu höchstens 10 Prozent auch Kinder- und Jugendliche. „Diese rein statistische Anrechnung nicht vorhandener Versorgungskapazitäten muss enden!“ fordert deshalb die Patientenvertretung, vertreten durch Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der heutige Antrag der Patientenvertretung zielt darauf ab, dass Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit einer Zulassung auch für Erwachsene bei der Berechnung der Quote nicht mehr mit erfasst werden. „Wir wollen damit erreichen, dass die gesetzliche Mindestquote für ausschließlich Kinder und Jugendliche behandelnde Psychotherapeuten nicht länger künstlich hochgerechnet wird. Nur so werden Neuzulassungen von Leistungserbringern möglich, die tatsächlich Kinder und Jugendliche betreuen“, so Köster-Steinebach weiter. Die Patientenvertretung befürchtet, dass sich ansonsten die gesetzliche Regelung, die am 31.12.2013 ausläuft, gar nicht in der Versorgung auswirkt.

Ansprechpartnerin:
Dr. Ilona Köster-Steinebach, Verbraucherzentrale Bundesverband
Mail: koester-steinebach@vzbv.de, Tel: 030 – 258 00 434

______________

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. .

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Zurück