Patientenvertretung im G-BA - Keine Transparenz über Killerkeime

Presseerklärung der Patientenvertretung im G-BA zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 19. April 2012

 

G-BA schließt Öffentlichkeit von der Beratung des Qualitätssicherungs-Verfahrens aus

Jährlich sterben in Deutschland geschätzt 30.000 Menschen an so genannten „Krankenhauskeimen“ (nosokomialen Infektionen). Viele dieser Todesfälle wären durch mehr Qualitätssicherung vermeidbar. Das beauftragte wissenschaftliche Institut fand aber heraus, dass beim Auftrag des G-BA nur 0,5% der Infektionen erfasst würden. Heute scheiterte die Patientenvertretung mit ihrem Antrag, diesen Fehler zu beheben und baldmöglichst Transparenz über die Krankenhaushygiene zu schaffen. Schon das Thema öffentlich zu beraten, wurde auf Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft verhindert.

Seit Jahrzehnten wird das Thema in Deutschland sträflich vernachlässigt”, kritisiert Wolf-Dietrich Trenner, zuständiger Sprecher der Patientenvertretung. „Mit der Beschlussfassung in geheimer Sitzung hat der G-BA abermals versäumt, die[nbsp] Qualitätssicherung im Bereich Krankenhaushygiene voranzubringen und in der Öffentlichkeit Rechenschaft über seine Bemühungen in Sachen Patientensicherheit abzulegen.“

Bereits im Juni 2010 hat der G-BA auf Antrag der Patientenvertretung beschlossen, sich mit dem Thema Krankenhausinfektionen zu beschäftigen und einen Auftrag für die Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens vorzubereiten. 2011 legte der Gesetzgeber nach und verlangte im Infektionsschutzgesetz vom G-BA, entsprechende Transparenz über die Krankenhaushygiene herzustellen. Im Oktober wurde dann endlich der Auftrag an das AQUA-Institut erteilt. Das Problem: Bei den gefährlichen Wundinfektionen wurde auf Wunsch der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgegeben, dass nicht die Hochrisiko-Operationen erfasst werden, sondern nur solche, die auch ambulant durchgeführt werden. Von geschätzten 225.000 Infektionen, so das wissenschaftliche Institut, würden nur etwa tausend erfasst. Die konkreten Vorschläge der Patientenvertretung zur Umgestaltung des Verfahrens wurden heute abgelehnt. Statt dessen wurde die Verschiebung des Verfahrens beschlossen.

„Die Konsequenz für Patienten ist bitter“, folgerte Wolf-Dietrich Trenner von der Patientenvertretung. „Vermeidbare Todesfälle werden weiter nicht aufgedeckt, eine Verbesserung findet weiter nicht statt. Der gesetzliche Auftrag des G-BA wird unterlaufen.“ Ob das Thema überhaupt jemals sinnvoll aufgegriffen werden wird, ist damit aus Sicht der Patientenvertretung in Frage. Und selbst wenn die nun erneut anstehenden Beratungen positiv abgeschlossen würden, rechnet sie mit belastbaren Ergebnissen nicht mehr vor dem Jahr 2018.

Ansprechpartner: Wolf-Dietrich Trenner, Fördergemeinschaft für Taubblinde e.V. ,
wolf-dietrich.trenner@taubblinde.de , Tel: 030 – 54825160, 0171 - 4087498

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertreter der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. .

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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