Patientenvertretung im G-BA - Patientenorganisationen sehen endlich Chancen für neue Ambulanzen zur Diamorphinbehandlung Opiatabhängiger

GBA verbessert praxisferne Auflagen zur diamorphingestützten Behandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Änderungen der Diamorphin-Richtlinie beschlossen. Einrichtungen können über die Anzahl der notwendigen Arztstellen bedarfsorientierter entscheiden und Räumlichkeiten realitätsnah gestalten.

Endlich wurden die strengen und unrealistischen strukturellen Auflagen für Einrichtungen, die die Diamorphin Substitutionsbehandlung anbieten bzw. anbieten wollten - wie schon lange von der Patientenvertretung gefordert - sachgerecht gestaltet. Hiermit bieten sich für weitere langjährige heroinabhängige Menschen neue Therapieoptionen. Seit dem Beschluss des GBA vom März 2010 wurden keine neuen Einrichtungen zur Behandlung Opiatabhängiger geschaffen. Da die Vorgaben des GBA teilweise über die der Modellphase hinausgingen, konnten die bereits bestehenden 7 Ambulanzen nur mit einer Übergangsregelung ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen.

Die hohen personellen Anforderungen mit 3 ärztlichen Vollzeitstellen und einem 12-stündigen Behandlungszeitraum haben sich für neue Standorte als nicht realisierbar herausgestellt. Jetzt ist ein erster Schritt getan, um den bedarfsgerechten Ausbau der diamorphingestützten Behandlung unter Beibehaltung einer hohen Qualität auf den Weg zu bringen. Einrichtungen können die strukturellen Anforderungen nun flexibler gestalten. Ebenso klar gestellt wurde, dass die ärztliche Anwesenheit nur innerhalb des 12-stündigen Öffnungszeitraums, während der Zeiträume der Vergabe- und Nachbeobachtung, verpflichtend ist.

Mit dem bundesweiten Modellprojekt zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung gelang es, langjährig Heroinabhängige gesundheitlich zu stabilisieren und Grundlagen für die soziale Teilhabe zu schaffen.

Ansprechpartner: Dirk Schäffer, Patientenvertreter im Unterausschuss Methodenbewertung
Deutsche Aids Hilfe e.V., Wilhelmstrasse 138 , 10963 Berlin,
Tel.: 030/69008756 , Mobil: 015229938711 Mail: dirk.schaeffer@dah.aidshilfe.de

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenor-ganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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