Patientenvertretung im G-BA: Zweitmeinung vor Amputationen beim Diabetischen Fuß begrüßenswert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.

Dieser Beschluss bewirkt, dass Ärztinnen und Ärzte, die bei Patienten mit einem DFS die Indikation für eine Amputation stellen, diese darüber aufklären müssen, dass sie das Recht auf die Einholung einer zweiten unabhängigen Meinung durch auf das DFS spezialisierte Ärztinnen und Ärzte haben. Diese prüfen den Befund und informieren über eventuelle Behandlungsalternativen. Zudem unterstützt eine vom G-BA erstellte Entscheidungshilfe Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen.

Nach Einschätzung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) ist ein erheblicher Teil der erfolgten Amputationen beim DFS vermeidbar. Amputationen sind oft mit wesentlichen Einbußen an Mobilität und Lebensqualität verbunden. Auch können sie schwerwiegende Folgekomplikationen nach sich ziehen. Derzeit werden jährlich ca. 40.000 Amputationen beim DFS durchgeführt. Die Patientenvertretung bedauert jedoch, dass die gesetzliche Grundlage in diesem besonderen Fall nicht erlaubt, den Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung nach § 27b SGB V und eine verpflichtende Aufklärung darüber bereits in einem früheren Erkrankungsstadium anzusetzen.

Während nach Expertenschätzung durch das Zweitmeinungsverfahren jährlich bis zu 11.000 Amputationen vermieden werden können, könnten beim früheren Einsetzen des Zweitmeinungsanspruchs (ab Stadium 2b nach Wagner-Armstrong als Klassifikationssystem eines DFS) zusätzlich ca. 3.500 Amputationen vermieden werden. Ein wesentlicher Unterschied ergäbe sich auch hinsichtlich Amputationen, die zwar nicht gänzlich vermieden, jedoch weniger verstümmelnd durchgeführt werden könnten. Auch wenn exakte Zahlen aus Studien hierzu fehlen und durch ein Zweitmeinungsverfahren immer nur ein Teil des Potentials ausgeschöpft werden wird, so ist die Notwendigkeit einer verstärkten Anstrengung zur Amputationsvermeidung auch in früheren Stadien beim DFS offensichtlich. Daher begrüßt die Patientenvertretung, dass der G-BA hinsichtlich der früheren Phasen eine intensivierte Berücksichtigung der Amputationsvermeidung im Rahmen des Disease Management Programms (DMP) zum Diabetes prüfen wird.

Ansprechpartner: Dr. Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im UA QS (im Sprecherteam), E-Mail: post@frankbrunsmann.de

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Pressemitteilung

Zurück