PatV: „Hebammengeleiteter Kreißsaal“: Auf welche Qualität können sich Schwangere unter diesem Label künftig verlassen?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Richtlinie zur Qualitätssicherung der heb-ammengeleiteten Kreißsäle (QHKS-RL) beschlossen. Aus Sicht der Patientenvertretung im G-BA blei-ben die beschlossenen Maßnahmen teilweise hinter den Erwartungen zurück.

Berlin, 19.03.2026: Die Patientenvertretung begrüßt den heutigen Beschluss grundsätzlich, denn es werden Qualitätsstandards von hebammengeleiteten Entbindungen im Krankenhaus festgelegt. Es besteht damit die Chance für eine qualitativ hochwertige und sichere Alternative zum Geburtshaus. Inwieweit dies durch die QHKS-RL sichergestellt werden kann, bleibt abzuwarten.

Die Patientenvertretung kritisiert insbesondere, dass am Ende der Geburt keine zweite Hebamme zwingend anwesend sein muss und Anforderungen für eine kinderärztliche Fachabteilung am Standort und für eine schnelle kindermedizinische Betreuung bei Notfällen fehlen. Leider kann der Begriff "Hebammengeleiteter Kreißsaal" durch die Richtlinie auch nicht geschützt werden, sodass Krankenhäuser ihn auch nutzen können, ohne die Vorgaben der Richtlinie einzuhalten.
Somit müssen Schwangere wichtige Fragen selbst klären, wie:

  • Was bedeutet der Verzicht auf eine ärztlich geleitete Entbindung im jeweiligen Krankenhaus für mich und das Kind?
  • Ist eine kontinuierliche 1:1-Betreuung durch eine Hebamme während der Geburt gewährleistet? Ist eine zweite Hebamme für das Ende der Geburt verfügbar?
  • Wie schnell erfolgt bei Bedarf eine ärztliche Versorgung für mich oder eine kinderärztliche Versorgung für das Kind und wie wird das entschieden?

Cordula Mühr, Co-Sprecherin der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss, betont, dass keine systematischen Überprüfungen der Qualitätsanforderungen vorgesehen sind. Dies macht es Schwangeren schwer, auf einheitliche Qualitätsstandards in hebammengeleiteten Kreißsälen zu vertrauen. Damit ist auch keine zweckmäßige Verwendung von Fördergeldern gewährleistet. „Wichtig ist nun, dass es zeitnah ergänzend eine verbindliche Qualitätssicherung durch das IQTIG gibt, bei dem auch die Patientinnen selbst zur ihren Geburtserfahrungen befragt werden“, so Cordula Mühr weiter.

Hintergrund: In „Hebammengeleiteten Kreißsälen“ nach der G-BA Richtlinie erfolgt die hebammenhilfliche Betreuung ohne Facharztstandard. Eine am Krankenhaus angestellte Hebamme übernimmt die Leitung der Betreuung der Geburt auf organisatorischer und fachlicher Ebene. Schwangere entscheiden sich aktiv für dieses Angebot. 

Die Anzahl sogenannter „Hebammengeleiteter Kreißsäle“ ist in den vergangenen Jahren in Deutschland beständig gewachsen, nicht zuletzt, weil durch deren Neueinrichtung bzw. Ausbau Fördergelder ausgelöst werden können. 

Die Säuglingssterblichkeit in Deutschland liegt im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Auch deshalb empfiehlt die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in ihrer Stellungnahme zur Zukunftsfähigen flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung in Übereinstimmung mit internationalen Empfehlungen, dass mittelfristig für alle Geburtshilfekliniken eine pädiatrische Abteilung mit Notfallkompetenz vorzusehen ist.[1]

Kontakt: Cordula Mühr, Patientenvertreterin und Co-Sprecherin im Unterausschuss Qualitätssicherung beim G-BA, patientenbeteiligung@g-ba.de

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: 

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.


[1] Bundesministerium für Gesundheit (BMG):Zwölfte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Zukunftsfähige flächendeckende geburtshilfliche Versorgung“, 14.11.2024, online verfügbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Regierungskommission_12te_Zukunftsfaehige_Versorgung.pdf  [1] Bundesministerium für Gesundheit (BMG):Zwölfte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Zukunftsfähige flächendeckende geburtshilfliche Versorgung“, 14.11.2024, online verfügbar unter Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen, zuletzt abgerufen am 9.3.2026

Pressemitteilung

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