Positionspapier der BAG SELBSTHILFE zur Reform der Pflegeversicherung

Angesichts der bevorstehenden Beratungen zur Pflegereform hat die BAG SELBSTHILFE ihr Positionspapier zur Pflegereform nochmals überarbeitet. Sie finden die aktuelle Version hier

Ausgangslage

Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Ein sehr großer Teil der Versorgung findet dabei im häuslichen Umfeld statt: Etwa vier Fünftel der Betroffenen werden zu Hause gepflegt, überwiegend durch Angehörige. Nur rund ein Fünftel lebt in stationären Pflegeeinrichtungen. Dieses Verhältnis zeigt deutlich, dass das Pflegesystem in Deutschland maßgeblich von der Unterstützung durch Familien, ehrenamtliche Strukturen und ambulante Angebote getragen wird.

Gleichzeitig stehen sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. In den vergangenen Jahren sind die Kosten der Pflege deutlich gestiegen. Ein wesentlicher Faktor dafür sind steigende Personalkosten, insbesondere durch höhere Löhne für Pflegekräfte, sowie teilweise gestiegene Energiekosten. Die Entwicklung hin zu einer besseren Bezahlung der Pflegekräfte ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE zwar grundsätzlich zu begrüßen, da eine angemessene Vergütung eine Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen und die Sicherung von Fachkräften ist. Allerdings wurden diese Kostensteigerungen ganz überwiegend durch die Pflegebedürftigen und ihre Familien getragen, auch wenn es durch bestimmte Gesetzesnovellierungen Entlastungen der Betroffenen gab.

Besonders deutlich wird dies im stationären Bereich. Die durchschnittlichen Eigenanteile für einen Pflegeheimplatz lagen bundesweit zum 1. Januar bei 3.245 Euro im ersten Jahr monatlich- gegenüber 2.068 Euro im Jahr 2021. Diese Kosten setzen sich aus Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Pflegekosten im engeren Sinne zusammen. Gleichzeitig bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt mehr als 3.869 Euro pro Monat zahlen müssen, liegt der Durchschnittswert in Sachsen-Anhalt mit 2.720 deutlich niedriger.

Diese Situation führt dazu, dass ein erheblicher Teil der Betroffenen die Kosten nicht selbst tragen kann. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist deswegen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen, bis 2035 dürfte der Anteil ohne Reformen auf 43 Prozent steigen. Damit verbunden sind häufig auch Rückgriffe auf Einkommen und Vermögen von Angehörigen verbunden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Diese Situation wird von vielen Betroffenen als belastend empfunden, ist häufig mit Schamgefühlen verbunden und belastet das Familiengefüge.

Vor diesem Hintergrund sieht die BAG SELBSTHILFE einen dringenden Reformbedarf in der Pflegeversicherung. Ziel muss es sein, ein verlässliches, transparentes und sozial gerechtes Pflegesystem zu schaffen, das sowohl die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen als auch die Situation pflegender Angehöriger angemessen berücksichtigt.

Im Dezember hat die Bund-Länder-Kommission erste Vorschläge für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Diese Vorschläge enthalten wichtige Ansätze, bleiben jedoch in zentralen Punkten unklar oder formulieren lediglich mögliche Optionen. Die BAG SELBSTHILFE nimmt diese Vorschläge zum Anlass, ihre Forderungen für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung zu konkretisieren.

 

2. Reformbedarf
 

2.1 Strukturproblem der Pflegeversicherung

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE liegt ein grundlegendes strukturelles Problem der Pflegeversicherung darin, dass sie von Beginn an als sogenanntes Teilleistungssystem ausgestaltet wurde. Das bedeutet, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdecken. Die verbleibenden Kosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Dieses System führt dazu, dass im stationären Bereich die Eigenanteile der Betroffenen kontinuierlich steigen können; im ambulanten Bereich können sich die betroffenen Familien bei steigenden Lohnkosten immer weniger Entlastungen einkaufen. Insbesondere Tarifsteigerungen oder andere Kostenentwicklungen im Pflegebereich wirken sich unmittelbar auf die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Beträge aus. Für Betroffene und ihre Familien ist es daher kaum möglich, die zukünftige finanzielle Belastung zuverlässig einzuschätzen.
 

2.2 Entwicklung zu einer Pflegevollversicherung

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung. In einem solchen Modell würden 

  • Versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt finanziert und die Kosten der Corona-Pandemie erstattet,
  • die medizinische Behandlungspflege in der stationären Versorgung durch die Krankenkassen übernommen,
  • die Pflegekosten für die stationäre Versorgung vollständig von den Pflegekassen übernommen,
  • die Investitionskosten und die Ausbildungsumlagen – wie bei Schaffung der Pflegeversicherung vorgesehen – vollständig durch die Länder und
  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Pflegebedürftigen selbst getragen, aber durch die Heimaufsicht/ MD kontrolliert werden. 

Für eine zukunftsfähige ambulante Pflege bedarf es eines systematischen Verfahrens zur Erhebung der individuellen Bedarfe von Pflegebedürftigen und ihren Familien. Wir fordern, dass die Kommunen hierfür eine zentrale Rolle übernehmen und – analog zum niederländischen Modell der sogenannten „Küchentischgespräche" (Keukentafelgesprek) – individuelle Bedarfsgespräche im häuslichen Umfeld der Betroffenen etablieren. Auf diese Weise würden die Länder ihrer Strukturverantwortung im Bereich der ambulanten Pflege nachkommen.

In diesen Küchentischgesprächen wird gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen ein flexibles Zeit- und Leistungsbudget ausgehandelt, das sich an den tatsächlichen, im Alltag wechselnden Bedürfnissen orientiert. Die Kommunen übernehmen auf dieser Grundlage die Koordination und Organisation der ambulanten Pflegeleistungen.

Diese Systemumstellung bietet mehrfachen Nutzen: Sie verbessert die finanzielle Planbarkeit für Pflegebedürftige und ihre Familien erheblich, entlastet pflegende Angehörige spürbar und steigert zugleich die Attraktivität des Pflegeberufs im ambulanten Bereich – denn anders als im bestehenden System wird eine eigenverantwortliche Pflege­planung und -umsetzung durch die Pflegefachkräfte ausdrücklich erwünscht und gefördert.

Da eine sofortige vollständige Umstellung hin zur einer Pflegevollversicherung möglicherweise schwer umsetzbar ist, sieht die BAG SELBSTHILFE für die stationäre Versorgung als Zwischenschritt das sogenannten Sockel-Spitze-Modell. In diesem Modell zahlen Pflegebedürftige einen festen Eigenanteil, während darüberhinausgehende Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. Ein solches Modell würde sicherstellen, dass steigende Pflegekosten nicht automatisch zu höheren Eigenanteilen führen. Gleichzeitig hätten Pflegebedürftige eine klare Orientierung über ihre maximale finanzielle Belastung.

Die Bund-Länder-Kommission hat den Sockel-Spitze-Ansatz in ihren Vorschlägen aufgegriffen, allerdings lediglich als mögliche Option genannt. Zudem stehen Reformen im stationären Bereich insgesamt unter einem finanziellen Vorbehalt. Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE reicht diese unverbindliche Formulierung nicht aus. Eine klare Entscheidung für eine Begrenzung der Eigenanteile ist notwendig, damit Pflegebedürftige verlässlich planen können.

Im ambulanten Bereich sollte es als Zwischenschritt eine stärkere Dynamisierung geben, die auch die bisherigen Verluste in den vergangenen Jahren durch Lohnsteigerungen entsprechend abbilden. Auch eine nächste Erhöhung des Pflegegeldes sollte schon auf 2027 vorgezogen werden. 

Generell sind dabei natürlich -bezogen auf die Pflegeversicherung insgesamt- die ersten zwei Punkte (Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt/ Erstattung der Kosten aus der Corona-Pandemie, Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenkassen) unmittelbar umsetzbar.
 

2.3 Finanzierung der Investitionskosten in der stationären Pflege

Ein weiterer zentraler Kostenfaktor in der stationären Pflege sind die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Finanzierung dieser Kosten bei den Bundesländern. In der Praxis werden diese Kosten jedoch weitgehend auf die Pflegebedürftigen übertragen.

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE ist dies nicht sachgerecht. Pflegeeinrichtungen erfüllen eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge. In dieser Hinsicht sind Investitionen in Pflegeinfrastruktur vergleichbar mit Investitionen in andere öffentliche Infrastrukturen.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher, dass Investitionskosten künftig vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Gleichzeitig ist es notwendig, die Höhe dieser Kosten stärker zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden.
 

2.4 Kontrolle von Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der stationären Pflege

Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung stellen einen erheblichen Teil der Eigenanteile in Pflegeheimen dar. Grundsätzlich ist nachvollziehbar, dass Pflegebedürftige diese Kosten selbst tragen. Allerdings hat die BAG SELBSTHILFE in der Vergangenheit Kostensteigerungen beobachtet, die nicht immer transparent oder plausibel begründet erscheinen.

Daher fordert die BAG SELBSTHILFE eine stärkere staatliche Kontrolle dieser Kostenbestandteile, um Pflegebedürftige vor unangemessenen Belastungen zu schützen.

 

3. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege
 

3.1 Bedeutung pflegender Angehöriger

Die ambulante Pflege bildet das Rückgrat der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Ein großer Teil dieser Pflege erfolgt ausschließlich durch Angehörige, ohne Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes. Dies geschieht häufig auch vor dem Hintergrund, dass vor Ort entlastende Angebote fehlen oder es keine Kenntnis über die Angebote gibt.

Diese Situation bedeutet einerseits eine erhebliche Entlastung für die Pflegeversicherung, da Pflegegeldleistungen deutlich niedriger sind als professionelle Pflegeleistungen.

Gleichzeitig stellt sie für pflegende Angehörige eine enorme Belastung dar. Viele Familien übernehmen langfristig umfangreiche Pflegeaufgaben, häufig parallel zu beruflichen Verpflichtungen. Hier braucht es dringend mehr niedrigschwellige Beratungs- und Entlastungsangebote für die pflegenden Angehörigen vor Ort.
 

3.2 Ausbau der Pflegeinfrastruktur

Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Unterstützungsangebote nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Dies gilt beispielsweise für Tagespflegeplätze oder Kurzzeitpflegeangebote sowie Angebote der Verhinderungspflege, die eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige darstellen könnten.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher einen gezielten Ausbau der Pflegeinfrastruktur, insbesondere im Bereich der Tages- und Kurzzeitpflege sowie der ambulanten Dienste, die die wichtige Verhinderungspflege leisten.

Darüber hinaus benötigen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine bessere Beratung und Orientierung im Pflegesystem. Das bestehende System wird von vielen Betroffenen als unübersichtlich und bürokratisch wahrgenommen.

Ideen der Bund-Länder-Kommission nach einer Entbürokratisierung des Systems würden die Betroffenen entlasten; der vorgesehene Weg, die Änderungen aufkommensneutral zu gestalten, hat jedoch zur Folge, dass die derzeitige Angebotsknappheit zu einer Verringerung der Ansprüche führen dürfte. Dies ist abzulehnen.
 

3.3 Kommunale Verantwortung

Die Bund-Länder-Kommission schlägt vor, die Rolle der Kommunen im Pflegesystem zu stärken. Dieser Ansatz wird von der BAG SELBSTHILFE grundsätzlich begrüßt.

Allerdings ist nach den bisherigen Vorschlägen nicht vorgesehen, den Kommunen den Bereich der Pflege als eine verbindliche Pflichtaufgabe zu übertragen. Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE wäre jedoch eine solche Verpflichtung notwendig, um eine verlässliche lokale Infrastruktur sicherzustellen- verbunden mit einer entsprechenden Finanzierungszusage.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher, dass Kommunen stärker in die Planung und Organisation von Unterstützungsangeboten eingebunden werden und eine klare Verantwortung für die pflegerische Versorgung vor Ort erhalten. In den derzeitigen Vorschlägen der Bund-Länder-Kommission scheint es eher so zu sein, dass die Pflegeversicherung und die Pflegebedürftigen strukturelle Aufgaben übernehmen sollen, die eigentlich von den Ländern zu tragen sind- auch im ambulanten Bereich (z.B. Notfallbudget).
 

3.4 Kommunales Assessment

Ein weiterer wichtiger Ansatz besteht darin, den individuellen Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen frühzeitig zu ermitteln. Die BAG SELBSTHILFE spricht sich daher für ein kommunales Assessment aus, das feststellt, welche Leistungen und Unterstützungsangebote im jeweiligen Einzelfall benötigt werden.

Ein solches Verfahren könnte dazu beitragen, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und gezielte Hilfen zu organisieren.
 

4. Entlastung pflegender Angehöriger
 

4.1 Bürokratieabbau und Entlastungsbudget

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen berichten von einem hohen bürokratischen Aufwand bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung. Unterschiedliche Leistungsansprüche, komplizierte Antragsverfahren und unklare Zuständigkeiten erschweren den Zugang zu Unterstützung.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine deutliche Reduzierung bürokratischer Hürden sowie ein umfassendes Entlastungsbudget für pflegende Angehörige.

Die Bund-Länder-Kommission schlägt vor, verschiedene Leistungen der ambulanten Pflege in Budgets zusammenzuführen. Dieser Ansatz kann grundsätzlich sinnvoll sein. Allerdings soll die Reform kostenneutral umgesetzt werden.

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE besteht dadurch die Gefahr, dass Leistungen faktisch reduziert werden. Viele bestehende Leistungsansprüche werden derzeit nicht vollständig genutzt, weil entsprechende Angebote fehlen. Wenn neue Budgets unter der Voraussetzung der Kostenneutralität eingeführt werden, könnten es reale Leistungsverschlechterung für viele Betroffene geben.

Als besonders schwierig sieht die BAG SELBSTHILFE die mögliche faktische Kürzung zentraler Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige, wie Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Pflegende An- und Zugehörige, die schon jetzt oft überlastet, würden be- statt entlastet. Perspektivisch würde dies das System verteuern, da die Angehörigen unter Umständen selbst pflegebedürftig würden bzw. für die Pflege nicht mehr zur Verfügung stehen.
 

4.2 Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Ein weiteres zentrales Anliegen der BAG SELBSTHILFE ist die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit. Viele Menschen stehen vor der Herausforderung, berufliche Verpflichtungen mit der Pflege von Angehörigen zu vereinbaren.

Die BAG SELBSTHILFE schlägt daher die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, das sich am Modell des Elterngeldes orientieren könnte.
 

5. Prävention und neue Instrumente

Die Bund-Länder-Kommission setzt in ihren Vorschlägen einen stärkeren Schwerpunkt auf Prävention. Dazu gehört unter anderem ein geplanter „Check-Up 65“, den die BAG SELBSTHILFE befürworten würde. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt auch insgesamt die stärkere Berücksichtigung präventiver Ansätze.

Für schwierig hält die BAG SELBSTHILFE den Vorschlag der Bund-Länder-Kommission, den Betroffenen in den ersten drei Monaten einer Pflegebedürftigkeit eine intensivierte fachpflegerische Begleitung anzubieten- mit Finanzierung aus dem Pflegegeld: Denn zur Finanzierung dieser Maßnahme soll das Pflegegeld in diesem Zeitraum um die Hälfte gekürzt werden. Dies hält die BAG SELBSTHILFE nicht für zielführend, zumal die entsprechenden Anbieter der pflegefachlichen Begleitung genau die Pflegedienste sein dürften, die schon jetzt nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Zum anderen soll die Kürzung des Pflegegeldes auch dann erfolgen, wenn das Angebot nicht in Anspruch genommen wird.

Auch ein vorgeschlagenes Notfallbudget, das durch Kürzungen bei der Kurzzeitpflege finanziert werden soll, wird sehr kritisch gesehen.
 

6. Digitalisierung im Pflegesystem

Die Bund-Länder-Kommission schlägt die Einführung eines digitalen Pflege-Cockpits vor, das Pflegebedürftige und Angehörige bei Beratung, Schulung und Organisation unterstützen soll. Dieses Instrument soll auch mit der elektronischen Patientenakte zusammenarbeiten.

Die BAG SELBSTHILFE sieht in digitalen Lösungen grundsätzlich eine Chance, die Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen zu verbessern.

Digitale Instrumente können jedoch nur dann wirksam sein, wenn gleichzeitig ausreichende Unterstützungsangebote und Beratungsstrukturen vorhanden sind.
 

7. Förderung von Selbsthilfe und Ehrenamt

Selbsthilfeorganisationen und ehrenamtliches Engagement spielen eine wichtige Rolle im Pflegesystem. Sie bieten Beratung, Austausch und praktische Unterstützung für Betroffene und Angehörige.

Die BAG SELBSTHILFE hält daher auch weiterhin eine stärkere Förderung von Selbsthilfe und ehrenamtlichen Strukturen für notwendig. Die entsprechenden Regelungen aus dem Pflegekompetenzgesetz/ Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden sehr begrüßt und sollten perspektivisch weiterentwickelt werden.
 

8. Zielgerichtete Förderung der Hygiene in der ambulanten und stationären Versorgung

Die BAG SELBSTHILFE hat die Rückmeldung, dass die sog. Pflegeboxen mit Pflegehilfsmitteln nicht immer sinnvoll ausgestaltet sind. Oftmals wird den Betroffenen suggeriert, dass dies die einzige vorhandene Möglichkeit eines Bezuges von Pflegehilfsmitteln sei. Aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE sollte dieses Geschehen stärker auf seine Sinnhaftigkeit überprüft werden- etwa durch Befragungen der Betroffenen, Stichproben oder Prüfungen im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens. 

Gleichzeitig ist die Hygiene aber nicht nur eine Frage des Vorhandenseins von Pflegehilfsmitteln, sondern vor allem auch eine Frage der Schulung von Mitarbeiter*innen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie pflegenden Angehörigen. Hier gibt es noch Handlungsbedarf, auch wenn die Coronapandemie grundsätzlich für ein verbessertes Bewusstsein für die Notwendigkeit von Hygienemaßnahmen gesorgt hat.
 

9. Schlussfolgerungen und politische Forderungen

Die bisherigen Vorschläge der Bund-Länder-Kommission enthalten wichtige Ansätze für eine Reform der Pflegeversicherung. Gleichzeitig bleiben viele zentrale Fragen offen.

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:

  • eine klare Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege durch Einführung des Sockel-Spitze-Modells als Zwischenschritt zu einer Pflegevollversicherung
  • die vollständige Finanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen aus Steuermitteln
  • eine stärkere Kontrolle der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Pflegeheimen
  • der Ausbau der Pflegeinfrastruktur, insbesondere im Bereich der Tages- und Kurzzeitpflege sowie der Angebote zur Verhinderungspflege bzw. der Pflegedienste insgesamt
  • eine verbindliche Rolle der Kommunen bei der Organisation der Pflegeversorgung
  • weniger Bürokratie und ein umfassendes Entlastungsbudget für Pflegebedürftige und Angehörige
  • bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • weiterhin eine stärkere Förderung von Selbsthilfe und ehrenamtlichem Engagement

Die BAG SELBSTHILFE fordert die gesundheitspolitischen Entscheider auf, die Reform der Pflegeversicherung entschlossen voranzutreiben und dabei die Perspektive der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. Nur so kann ein Pflegesystem entstehen, das langfristig tragfähig ist und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird.

 

BAG SELBSTHILFE, Düsseldorf, 17.03.2026

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