Düsseldorf, 20.11.2025. – Als Dachverband für chronisch kranke und behinderte Menschen begrüßt die BAG SELBSTHILFE grundsätzlich das Voranschreiten der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG-Reform). Doch der heute vorgelegte Referentenentwurf bleibt in zentralen Fragen weit hinter dem zurück, was für eine inklusive und zukunftsorientierte Gesellschaft notwendige gesetzliche Voraussetzungen sind. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern der Schlüssel zu wirtschaftlicher Stärke, sozialer Teilhabe und zukunftsfähigen Strukturen für alle Generationen.
„Besonders kritisch ist, dass private Anbieter und Dienstleister weiterhin weitgehend aus der Verantwortung entlassen werden sollen. Der Entwurf verpasst damit die historische Chance, Barrierefreiheit dort verbindlich zu verankern, wo Menschen täglich einkaufen, Verträge schließen, Dienstleistungen nutzen und am öffentlichen Leben teilnehmen. Hier besteht dringender Überarbeitungsbedarf“, mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Darüber hinaus ist es völlig unverständlich, warum bauliche Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen per se als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ anzusehen sein sollen. Demnach würde das dann sogar das Montieren eines Haltegriffs ausschließen.
„Teilhabe darf nicht durch gesetzliche Schlupflöcher legitimiert werden. Wenn ausgerechnet bauliche Änderungen und Anpassungen an Dienstleistungen pauschal als unbillige Belastung gelten, dann ist das kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. So wird Barrierefreiheit zum freiwilligen Goodwill erklärt, statt zu einem verbindlichen Standard“, kritisiert Danner weiter.
Zudem bewertet die BAG SELBSTHILFE kritisch, dass das Verbandsklagerecht weiterhin auf reine Feststellungsklagen beschränkt bleiben soll. Dies schafft keine wirksame Rechtsdurchsetzung. Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen dürfen nicht gezwungen sein, Barrieren nur feststellen zu lassen, ohne ihre Beseitigung einfordern zu können. Anderenfalls wird die Reform zu einem rechtlichen Flickenteppich, der sogar bestehende Möglichkeiten schwächt.
„Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen selbstbestimmt leben, arbeiten, reisen und konsumieren können. Und sie ist angesichts des demografischen Wandels ein gesellschaftliches Zukunftsthema, das alle betrifft. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, das klare Pflichten festschreibt und echte Konsequenzen vorsieht, wenn diese Pflichten verletzt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung zur Überarbeitung des Entwurfes auf und damit, endlich die Weichen für ein wirkungsvolles und zukunftsfähiges Behindertengleichstellungsgesetz zu stellen“, macht Dr. Martin Danner deutlich.
Burga Torges
Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE
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