Düsseldorf, 06.11.2025 – Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Apotheken stärker in die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung einzubinden. Angesichts zunehmender Schwierigkeiten, zeitnah ärztliche Termine zu erhalten, ist dies ein notwendiger Schritt, um die wohnortnahe Versorgung zu stabilisieren.
„Gerade im Rahmen der Diskussionen über ein neues Primärversorgungssystem darf nicht übersehen werden, dass wir bereits heute einen Mangel an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten haben“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Daher ist es – insbesondere aus Sicht chronisch kranker Menschen – zu begrüßen, dass die Befugnisse der Apotheken im Bereich des Impfens und bei der Abgabe von Medikamenten für chronisch kranke Menschen erweitert werden sollen.“
Positiv bewertet die BAG SELBSTHILFE insbesondere die Möglichkeit, dass Apothekerinnen und Apotheker künftig mit allen Totimpfstoffen impfen dürfen. „Eine Impfung in der Apotheke ist weitgehend unkompliziert und häufig barriereärmer als der Besuch in einer Arztpraxis. Damit können Versorgungslücken im Bereich des Impfens wirksam vermieden werden“, so Dr. Danner. Es müsse jedoch beim Impfen die Privatsphäre der Patientinnen und Patienten gewahrt bleiben; entsprechende Vorgaben im Entwurf werden für sinnvoll gehalten.
Auch die vorgesehene Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente zur Überbrückung von Notfällen bei chronisch kranken Menschen mit dokumentierter Dauermedikation wird von der BAG SELBSTHILFE ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl muss hier geklärt werden, wie die Kostenerstattung geregelt und gesichert wird.
Kritisch sieht der Dachverband dagegen die geplante Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente bei sogenannten „unkomplizierten Erkrankungen“. „Gerade bei Krankheitsbildern wie der Blasenentzündung besteht die Gefahr von Fehleinschätzungen. Zudem ist die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Ärzt*innen bislang nicht eng genug, um Risiken sicher ausschließen zu können“, warnt der Bundesgeschäftsführer. Die Frage nach der Kostenerstattung stellt sich hier zudem in noch stärkerem Maße, da die Feststellung der Erforderlichkeit durch den Arzt fehlt.