Pressemitteilung: BAG SELBSTHILFE zur Karlsruher Triage- Entscheidung

Schutz von Menschen mit Behinderungen darf nicht zum Zufall werden

 

Düsseldorf, 06.11.2025. – Die BAG SELBSTHILFE zeigt sich tief besorgt über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die gesetzlichen Triage-Regelungen aus dem Jahr 2022 für nichtig zu erklären. Diese Entscheidung lässt Menschen mit Behinderungen erneut in Unsicherheit darüber, ob sie in Krisensituationen ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. Die während der Coronapandemie eingeführten Regelungen sollten sicherstellen, dass in Extremsituationen allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit über die Behandlungspriorität entscheidet. Damit sollte verhindert werden, dass strukturelle Benachteiligungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen in die Entscheidung einfließen. 

„Die damalige gesetzliche Klarstellung hatte bei chronisch kranken und behinderten Menschen für Erleichterung und zu mehr Vertrauen in das Gesundheitssystem gesorgt. Dass diese Schutzregelung nun aufgehoben wird, ist ein bitterer Rückschritt“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „So hängt der Schutz vor Diskriminierung von dieser vulnerablen Personengruppe im Ernstfall wieder vom Zufall ab, etwa vom Wohnort, von der Klinik, von der jeweiligen Landesregelung. Das ist verfassungsrechtlich wie gesellschaftlich höchst problematisch.“

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE greift das Argument, durch die bisherigen Regelungen seien Ärzt*innen die Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt worden, zu kurz. „Berufsfreiheit darf nicht einseitig über den Schutz des Lebens und der Würde von Menschen mit Behinderungen gestellt werden. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat ausdrücklich, gerade sie in Krisensituationen besonders zu schützen“, macht Dr. Danner deutlich.

Die BAG SELBSTHILFE warnt vor einer Entwicklung hin zu uneinheitlichen Landesregelungen, die zu einem gefährlichen Flickenteppich führen könnten. „Wenn jedes Bundesland künftig eigene Maßstäbe anlegt, entsteht ein unhaltbarer Zustand: Der Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung darf nicht von der Postleitzahl abhängen. Deshalb fordern wir, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern schnell eine verfassungskonforme, aber bundeseinheitliche Lösung schafft, um den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen verbindlich sicherzustellen“, erklärt der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

 

 

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