Düsseldorf, 23.01.2026. Die BAG SELBSTHILFE stellt sich entschieden gegen Reformüberlegungen, die den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung erschweren, bewährte Strukturen für chronisch kranke Menschen gefährden oder soziale Ungleichheiten weiter verschärfen.
Vor diesem Hintergrund warnt sie eindringlich davor, ein Primärversorgungssystem einzuführen, das zulasten der Patient* geht und zeigt gemeinsam mit den maßgeblichen Patientenorganisationen in einer Sieben-Punkte-Agenda auf, wie eine notwendige Reform der ambulanten Versorgung konsequent patientenzentriert, bedarfsgerecht und gemeinwohlorientiert ausgestaltet werden muss.
„Angesichts von bereits heute rund 5.000 fehlenden Hausärztinnen und Hausärzten sowie einer stark überlasteten hausärztlichen Versorgung ist klar, dass ein abrupt eingeführtes Primärarztsystem ohne flankierende Maßnahmen die Versorgung weiter zu verkomplizieren droht, statt sie zu verbessern. Die freie Arztwahl muss auch in einem reformierten System erhalten bleiben, denn ein Primärarzt, der ausschließlich Überweisungen ausstellt, ist kein Fortschritt, sondern lediglich eine zusätzliche Hürde beim Zugang zur Versorgung“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Besonders problematisch ist ein Hausarzt- oder Primärarztvorbehalt dort, wo Pa-
tient*innen bereits gut fachärztlich angebunden sind, etwa bei chronischen oder psychischen Erkrankungen. Zusätzliche Überweisungsschleifen führen in diesen Fällen nicht zu einem Qualitätsgewinn, sondern verursachen Verzögerungen, mehr Bürokratie und erhöhen das Risiko von Versorgungsabbrüchen.
„Zugleich ist absehbar, dass ein Primärversorgungssystem nicht zu finanziellen Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung führen wird. Statt erneut über sozial ungerechte und bereits als wirkungslos erwiesene Modelle wie Zuzahlungen, Praxisgebühren oder andere finanzielle Sanktionen zur vermeintlichen Steuerung von Patientinnen und Patienten nachzudenken, muss das Ziel sein, mit einem solchen System die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern“, betont Dr. Danner.
Vor diesem Hintergrund darf die Bundesregierung das neue Versorgungssystem nicht zu einem Versorgungshemmnis werden lassen. Es darf weder Diagnosewege verlängern noch gewachsene Arzt-Patient-Beziehungen unterbrechen. Erforderlich sind vielmehr verbindliche interprofessionelle Strukturen, eine verpflichtende Zusammenarbeit von Haus- und Fachärztinnen und Fachärzten, eine funktionierende und patientengerechte digitale Infrastruktur in der Versorgung sowie qualitätsgesicherte Weiterverweisungen.
Eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende Versorgung ist zudem Barrierefreiheit. Sie muss bundesweit verbindliche Bedingung für Kassensitze werden, denn gerade Menschen mit Behinderungen sind auf ein funktionierendes Primärversorgungssystem angewiesen.
„Grundvoraussetzung des neuen Versorgungssystems muss auch die im Koalitionsvertrag versprochene Termingarantie für die fachärztliche Versorgung sein. Dafür müssen die Terminservicestellen gestärkt werden, denn kommerzielle Plattformen dürfen keine Zwei-Klassen-Versorgung schaffen. Versagt die ambulante Versorgung, muss eine zeitnahe stationäre Behandlung zulasten der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich sein“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Dachverbandes von chronisch kranken und behinderten Menschen.
Versorgungsergebnisse und die Erfahrungen der Patient*innen sind kein beiläufiges Begleitmaterial, sondern ein zentraler Maßstab für den Erfolg oder Misserfolg solcher Veränderungen. Deshalb müssen Reformen dieser Tragweite auch kontinuierlich und unabhängig evaluiert werden. Patientenorganisationen sind dabei wirksam und auf Augenhöhe einzubinden.
Ansprechperson: Dr. Siiri Doka, Referatsleiterin Gesundheits- und Pflegepolitik, siiri.doka@bag-selbsthilfe.de
Mit freundlichen Grüßen
Burga Torges
Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit