Berlin, 17.07.2025: Die zur Prüfung stehende Screeningstrategie sieht Folgendes vor: Nach einer patientenindividuellen Aufklärung unter Zuhilfenahme einer schriftlichen Patienteninformation (Entscheidungshilfe) wird bei Männern im Alter zwischen 50 und 70 Jahren eine Testung des prostataspezifischen Antigens (PSA) durchgeführt. In Abhängigkeit des dabei ermittelten PSA-Wertes erfolgt anschließend entweder eine erneute PSA-Testung nach einem Intervall von 2 bis 5 Jahren oder es erfolgt die Durchführung einer Magnetresonanztomografie (MRT) mit ggf. MRT-gezielter Biopsie. Die Erforderlichkeit einer MRT kann unter Anwendung eines Risikoscores geprüft werden.
„Es liegen neue Erkenntnisse vor: Die Kombination der PSA-Testung mit einer MRT-Untersuchung verringert falsche bzw. unnötige Befunde. Daher ist eine Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse angezeigt und notwendig. Neben der Überprüfung des Nutzens ist aus Sicht der Patientenvertretung auch eine gute und verständliche Patienteninformation ein zentraler Beratungsgegenstand“, so Ernst-Günther Carl, Patientenvertreter im G-BA.
„Der G-BA hat die Entwicklung der nationalen wie europäischen Studienlage zur Früherkennung von Prostatakrebs immer im Blick. Das Gleiche gilt für unsere nationale S3-Leitlinie Prostatakrebs, in der die maßgeblichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften Empfehlungen zur Früherkennung, Diagnostik und Therapie geben. Ob ein neues Früherkennungsangebot eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann oder ein bestehendes angepasst werden muss, überprüft der G-BA in einem klar strukturierten und transparenten Verfahren. Ausgelöst wird ein solches Verfahren durch einen formalen Antrag. Für diesen strukturierten Prozess haben wir nun die Tür geöffnet“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Bereits im Jahr 2018 war die Patientenvertretung aktiv geworden und hatte einen Antrag zur Nutzenbewertung der PSA-Testung gestellt. Im Ergebnis zeigte sich zwar ein Nutzen im Hinblick auf die prostataspezifische Mortalität. Allerdings standen dem Nutzen eine zu hohe Anzahl an Überdiagnosen und falsch-positiven Testbefunden gegenüber. Als einzelne Früherkennungsuntersuchung konnte der PSA-Test daher nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Dadurch blieb es bei der bisherigen Regelung, die zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata bis heute für Männer ab einem Alter von 45 Jahren neben einer gezielten Anamnese das Abtasten der Prostata vom After her vorsieht.
Ansprechpartner: Ernst-Günther Carl, Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V.
guenther@carl-soft.de
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.