Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück

BAG SELBSTHILFE kritisiert u.a. fehlendes Stimmrecht für Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter

Der am vergangenen Montag vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit auf den Weg gebrachte offizielle Referentenentwurf für das lange angekündigte Patientenrechtegesetz bleibt nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE weit hinter den Erwartungen der Patientenvertreter/innen zurück.

„In dem Gesetzentwurf findet die von der BAG SELBSTHILFE seit langem geforderte Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung überhaupt keine Berücksichtigung“, kritisiert Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner.[nbsp] „Es ist unverständlich, warum im Gemeinsamen Bundesausschuss den Patientenvertretern und Patientenvertreterinnen noch nicht einmal ein Stimmrecht in Verfahrensfragen eingeräumt wird.“

Der Gesetzesentwurf weise zudem weder im Bereich der individuellen Patientenrechte die erhofften Verbesserungen in Arzthaftungsprozessen auf, noch beinhalte er ein überzeugendes Konzept zur Aufarbeitung von Behandlungsfehlern. Deshalb könne der Entwurf aus Sicht der BAG SELBSTHILFE lediglich als ein erster Aufschlag gewertet werden, den es gründlich zu analysieren und zu überarbeiten gelte.

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