Für Patientinnen und Patienten ist eine vor Ort verfügbare Arzneimittelversorgung von hoher Bedeutung. Der Gesetzentwurf sieht erhebliche Mittel zur Förderung von Apotheken vor, legt aber nicht fest, wofür die Mittel verausgabt werden und welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Überwiegend sollen dafür die Versicherten aufkommen.
Insofern sieht die BAG SELBSTHILFE politischen Diskussionsbedarf darüber, ob den höheren Belastungen der Versicherten und Patienten zusätzliche Leistungen gegenüberstehen, die notwendig sind. Dazu sollten diese zusätzlichen Leistungen im Gesetz klar benannt werden.