Ergänzend ist hervorzuheben, dass auch das Pflegepersonal in der Heilerziehungspflege (etwa in Einrichtungen der Behindertenhilfe), in der ambulanten Pflege und in Rehabilitationseinrichtungen in gleicher Weise zu stärken ist wie das Pflegepersonal in der Alten- und Krankenpflege. Auch die dort tätigen Personen sind vielfältigsten Belastungen ausgesetzt und benötigen entsprechende Präventions- und Unterstützungskonzepte.
Die vollständige Stellungnahme vom 4. Oktober 2018 können Sie über den folgenden Link herunterladen.