Stellungnahme zum Entwurf des Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)

Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 12. April 2021

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass in verschiedenen Regelungsbereichen gesetzliche Verbesserungen vorgenommen wurden; insbesondere die Änderungen im Bereich der Qualitätssicherung, zur Patientenvertretung in den Ländern und die Regelung zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung bei Ärzten werden – teilweise mit Ergänzungsbedarf – sehr positiv gesehen.

Dringenden Regelungsbedarf sieht sie jedoch – wie auch in den Änderungsanträgen der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE - bei der Ausgestaltung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands. Hier wäre es aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE wichtig, noch vor Ablauf der der Legislaturperiode eine langfristige Lösung für eine Unabhängige Patientenberatung zu finden, welche gewährleistet, dass diese unabhängig von Leistungserbringern agiert und regional vor Ort mit persönlichen Beratungen Menschen bei ihren Problemen unterstützt. Zudem sollte die künftige UPD regional mit anderen Beratungsangeboten – wie etwa Selbsthilfe oder Krebsberatungsstellen - vernetzt sein, um so auch weitere Hilfestellungen vor Ort organisieren zu können. Schließlich sollte eine dauerhafte und unterbrechungsfreie Förderung der UPD gewährleistet werden.

Zumindest sollte jedoch zeitnah sichergestellt werden, dass die auslaufende Legislaturperiode nicht dazu führt, dass über eine Ausschreibung des GKV-Spitzenverbandes Fakten bzgl. der zukünftigen Ausgestaltung der UPD geschaffen werden. Denn die laufende Förderperiode der UPD endet bereits im Dezember 2022. Soweit in dieser Legislaturperiode die Reform der UPD nicht mehr angestoßen wird, greift der Automatismus einer erneuten Ausschreibung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV), möglicherweise noch in diesem Jahr, ohne dass die Politik noch Einfluss auf die Ausgestaltung hätte. Die Chance einer Reform im Sinne der Patientinnen und Patienten wäre damit vertan und die bestehenden Probleme fortgeschrieben. Denn diese wurden bereits in einem Bericht des Bundesrechnungshofes umfassend beschrieben: Da durch die fehlende Kontinuität immer wieder Erfahrung und Fachexpertise verloren gingen und zudem auch Versichertengelder an die Muttergesellschaft abgeführt wurden, hat dieser empfohlen, die UPD künftig unabhängig und möglichst frei von wirtschaftlichen Interessen und sonstigen Abhängigkeiten sowie in unbefristeter Form zu betreiben. Vor diesem Hintergrund fordert die BAG SELBSTHILFE, dass zumindest vor der Bundestagswahl eine Regelung dahingehend erfolgt, wonach die Voraussetzungen für die Ausgestaltung der künftigen Rolle der UPD durch das BMG bis zum 31.6.2022 geregelt werden müssen und damit der Weg einer Fakten schaffenden Ausschreibung vor der neuen Legislaturperiode versperrt ist.

Um zudem eine stärkere Patientenorientierung des Gesundheitswesens zu gewährleisten und um die Betroffenenkompetenz der Patientinnen und Patienten besser in den Entscheidungsgremien des Gesundheitssystems zu verankern, hat der Gesetzgeber die Beteiligungsrechte der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den letzten Jahren völlig zurecht immer mehr ausgeweitet. Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE ist es angezeigt, diesen notwendigen Weiterentwicklungsprozess auch in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen. Es ist jedoch ebenfalls erforderlich, eine strukturelle Stärkung der Organisationen, die die Patientenbeteiligung koordinieren und inhaltlich gestalten vorzunehmen. Hierzu gehört die Schaffung einer nachhaltigen, stabil finanzierten Unterstützungseinheit für die Organisationen nach § 140 f SGB V. Dies kann in Form einer Stiftung, aber auch auf andere Weise umgesetzt werden. Wichtig ist vor allem, dass eine nachhaltige und von äußeren Einflussnahmen unabhängige Finanzierung der Unterstützungsstruktur gewährleistet wird. Dies kann beispielsweise durch eine feste Zuweisung von Mitteln aus dem Gesundheitsfonds gewährleistet werden.

Die Regelungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der anliegenden Stellungnahme.

Zurück