Als Dachverband von 119 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörige sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften kann die BAG SELBSTHILFE die Verlängerung der Aussetzung der Vergütungssanktion zwar – angesichts der Verzögerungen im Bereich der privaten Krankenkassen – nachvollziehen und hat keine Einwände dagegen; angesichts der Bedeutung des Implantateregisters für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen bittet sie insgesamt aber darum, dessen Umsetzung weiterhin voranzutreiben.
Düsseldorf/ Berlin, den 18.7.2025