Stellungnahme zur Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern

Die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Verlängerung der Regelungen, hat aber perspektivisch noch Weiterentwicklungsbedarf.

Viele Menschen, die chronisch erkrankt sind, bekommen Medikamente, die immunsupprimierend wirken. Dies bedeutet, dass dieser Personenkreis ein erhöhtes Risiko hat, sich einerseits mit einem Grippe- oder mit einem Masernvirus zu infizieren andererseits aber auch, daran schwer zu erkranken.[1] Auch die STIKO geht davon aus, dass Masern bei Personen mit einer primären oder sekundären Immundefizienz „besonders schwerwiegend, atypisch und bisweilen tödlich“ verlaufen können.[2]

Offenbar ist es so, dass deswegen in einigen Fällen zwei Masernimpfungen zur Voraussetzung gemacht werden, damit eine solche Immuntherapie durchgeführt wird. Dies ist auch sehr sinnvoll, da eine Impfung mit Lebendimpfstoffen wie dem Masernimpfstoff während der Behandlung mit einem Immunsuppressivum wegen der Gefahren für die Patient*innen größtenteils kontraindiziert ist.[3] Da dies leider auch von den Ärzten nicht immer mitgeteilt wird, geben viele Verbände Informationen und Flyer heraus und weisen darauf hin, dass es wichtig ist, Impfungen mit Lebendimpfstoffen noch vor der Therapie mit einem Immunsuppressivum durchzuführen.

Das rechtliche Problem ist allerdings bei der Masernimpfung, dass bei Menschen, die vor dem Jahr 1970 geboren sind, nach der Schutzimpfungsrichtlinie eine Erstattung der Kosten für die Impfung nicht vorgesehen ist, auch nicht aufgrund einer medizinischen Indikation. In manchen Fällen übernehmen die Krankenkassen – kulanterweise - die Kosten; allerdings besteht nach der Schutzimpfungsrichtlinie kein Rechtsanspruch, wenn man vor 1970 geboren ist und nicht in einer der genannten Einrichtungen wohnt oder dort arbeitet. Hintergrund der Regelung einer Grenze des Jahres 1970 war wohl, dass vor 1970 geborene Menschen nach Antikörperstudien zu 95 Prozent die Masernerkrankung durchgemacht haben und man insoweit in dieser Gruppe von einem generellen Immunschutz ausgeht[4]; gleichzeitig ist in der Gruppe mit immunkompetenten Menschen das Risiko für einen schweren Verlauf eher selten, auch wenn es das grundsätzlich gibt.

Für chronisch entzündliche Erkrankungen wurde in einer Studie[5] aufgrund der Kontrolle der Impfnachweise bzw. der Antikörper gezeigt, dass ebenfalls etwa 7 Prozent der Betroffenen nicht gegen Masern geschützt sind. Dies ist bei dieser Personengruppe deutlich problematischer als bei immunkompetenten Menschen, da bei Menschen unter Immunsuppression sowohl das Risiko einer Infektion als auch von schweren Verläufen erheblich erhöht ist; aus diesem Grund halten die behandelnden Ärzte von vielen Betroffenen offenbar eine zweimalige Masernimpfung vor der Einleitung einer Immuntherapie für sinnvoll und notwendig. Eine solche Impfung von hochvulnerablen Gruppen sollte dann auch für die Betroffenen erstattet werden; ähnlich den Beschäftigten in Krankenhäusern sind sie aufgrund ihrer immunsupprimierenden Therapie einem höheren Risiko der Ansteckung ausgesetzt.

Zudem trägt die Begründung für die Altersgrenze des Jahres 1970 bei Ihnen nicht; da auch im Bereich der davor geborenen Menschen, für die eine immunsuppressive Therapie vorgesehen ist, offenbar eine Impflücke von 7 Prozent vorhanden ist, besteht für diese Personengruppe nicht nur ein erhöhtes Ansteckungsrisiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung, sondern ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf. Insoweit trägt die Begründung einer „Durchseuchungsrate“ von 95 Prozent mit eher geringem Risiko für die verbleibenden 5 Prozent hier nicht, um die Erstattungsfähigkeit der Impfung für die vulnerable Gruppe der Menschen vor einer immunsuppressiven Therapie zu verneinen, zumal ja auch Menschen mit immunsuppressiver Therapie Kontakt zu Personen aus anderen Altersgruppen haben und man so auch nicht von einem Herdenschutz ausgehen kann.

Auch die Empfehlungen der STIKO wären aus diesseitiger Sicht zu überprüfen. Aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE empfiehlt die STIKO zwar eine vorherige Impfung, allerdings schränkt sie diese Empfehlung mit dem Wort „altersentsprechend“ wieder ein. Insoweit kommen sie – strenggenommen – nur für Menschen in Betracht, die nach 1970 geboren sind:

„Die MMR-Impfung ist für Personen mit „schwerer Immundefizienz“ generell kontraindiziert (FI). Die altersentsprechende Grundimmunisierung nach den Empfehlungen der STIKO sollte daher vor Einleitung einer immunsuppressiven Therapie abgeschlossen sein. Wurde vor Beginn der Therapie in der Kindheit nur einmalig gegen MMR geimpft, sollte die Komplettierung der Impfserie altersentsprechend abgeschlossen werden. Wenn eine Impfung nicht möglich ist und anhand des Impfpasses oder der ärztlichen Dokumentation nicht von einem Schutz ausgegangen werden kann, sollte eine serologische Kontrolle erfolgen, die Aufschluss darüber geben kann, ob bereits ein ausreichender Schutz besteht.“[6]

Vor diesem Hintergrund wäre es aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE wichtig, möglichst bald in der Verordnung die Gruppe der Berechtigten um „Menschen vor der Einleitung einer Therapie zur Immunsuppression“ zu erweitern; eventuell müssten zudem die STIKO-Empfehlungen überarbeitet und die Schutzimpfungsrichtlinie diesbezüglich angepasst werden.

[1] Braun, Kiltz, Müller-Ladner: Ist komplette Immunität gegen Masern bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen ein realistisches Ziel, und wie ist es möglicherweise zu erreichen? Abgerufen unter: www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7647971/

[2] RKI, Masern, Erstveröffentlichung im EB 44, 1999; zit. nach: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html

[3] RKI, a.a.O.: „In Fallberichten wurden bei Patienten mit einer Immunsuppression nach einer Impfung schwere Komplikationen wie eine Einschlusskörper-Enzephalitis oder Pneumonie beschrieben. Die Impfung ist daher für Personen mit bestimmten angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems durch eine mögliche unkontrollierte Vermehrung der abgeschwächten Erreger sowie bei Schwangeren oder bei bekannter Allergie gegen eine der Komponenten der Impfstoffe kontraindiziert.“

[4] RKI: „Surveys aus den Jahren 1995/96 und 1998, die die Höhe von Antikörpern gegen Masern in der Bevölkerung untersuchten, zeigten, dass in den Jahrgängen, die bis 1970 geboren wurden, mehr als 95% der Personen gegen Masern geschützt sind. Diese Jahrgänge haben ihre Immunität durch eine durchgemachte Erkrankung erworben.“

www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ_Uebersicht_MSG.html

[5] Kiltz U, Celik A, Tsiami S, Baraliakos X, Andreica I, Kiefer D, Bühring B, Braun J. Wie gut sind Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen gegen Masern geschützt? Z Rheumatol. 2020 doi: 10.1007/s00393-020-00874-4, zit. nach: Braun, Kiltz, Müller-Ladner: Ist komplette Immunität gegen Masern bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen ein realistisches Ziel, und wie ist es möglicherweise zu erreichen? Abgerufen unter: www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7647971/

[6] STIKO, Impfen bei Autoimmuneerkrankungen, anderen chronisch-entzündlichen und unter immunmodularischer Therapie, zit: link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00103-019-02905-1.pdf  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

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