Pressemitteilung: Streichung der Gesundheitsterminals verwehrt Menschen ohne eigenem mobilen Gerät Zugang zur elektronischen Patientenakte und anderen digitalen Anwendungen

BAG SELBSTHILFE fordert Nachbesserung beim Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Düsseldorf, 10.7.2020. Das Ziel der Bunderegierung „Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen“ ist mit dem aktuellen Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE weit verfehlt worden. Leider, denn die Digitalisierung im Gesundheitswesen birgt die große Chance, die Versorgung deutlich zu verbessern und viel stärker als bisher am Bedarf der PatientInnen auszurichten. Im Zentrum der Neuerungen steht hierbei die elektronische Patientenakte, auf die Bürger ab 2021 unter anderem über mobile Geräte zugreifen können. Von den digitalen Anwendungen könnten gerade chronisch kranke oder ältere Menschen mit höherem Versorgungsbedarf besonders profitieren. Doch genau dieser Personenkreis verfügt oftmals nicht über die entsprechenden eigenen, neueren Modelle von digitalen Endgeräten, die dafür notwendig sind oder auch über die notwendigen Nutzungskenntnisse. Um einen niedrigschwelligen Zugang zur digitalen Infrastruktur für Alle zu gewährleisten, waren im Gesetzesentwurf ursprünglich so genannte Gesundheitsterminals vorgesehen. Die wurden aber gestrichen.

„Ein Gesetz, welches einen wesentlichen Teil der Bevölkerung von dem sicheren Zugang zu den eigenen Patientendaten ausschließt, ist diskriminierend und indiskutabel“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundegeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Auch der Hinweis darauf, dass behinderte oder ältere Menschen ja Betreuer oder Kinder und Enkelkinder zur Verwaltung der eigenen Patientenakte beauftragen zu können, kommt einer Bevormundung gleich und hat mit Datenschutz hochsensibler Informationen so gar nichts zu tun“, so Martin Danner.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher die Bunderegierung auf das Gesetz nachzubessern und einen barrierefreien Zugang zur digitalen Infrastruktur für alle Menschen zu schaffen. Die Einführung von barrierefreien Gesundheitsterminals, die langfristig flächendeckend in Geschäftsstellen der Krankenkassen, Apotheken, Arztpraxen oder Krankenhäusern aufgestellt werden, wären ein Bestandteil eines gelungenen Zugriffskonzepts auf die elektronische Patientenakte.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum PDSG.

 

Burga Torges

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