Auf Betreiben der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hat der Bundesrat beschlossen, behinderte Menschen mit höheren Kosten zu belasten. Für die so genannte Wertmarke, mit der Behinderte Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, sollen statt der bisherigen 60 Euro zukünftig 72 Euro bezahlt werden. Darüber hinaus ist geplant, die Fahrtkosten regelmäßig zu steigern.
„Es ist schon erstaunlich, dass auf der einen Seite der Behindertenpauschbetrag seit 25 Jahren nicht erhöht wurde, nun aber ausgerechnet Menschen mit Behinderung zur Kasse gebeten werden, -auch die nichterwerbstätigen -, die sowieso schon nur über ein geringes Einkommen verfügen und unter der enormen Kostenbelastung für die Bewältigung des Alltags leiden“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE den Vorstoß einiger Bundesländer scharf. „Wie dieses Signal mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gerade auch von Seiten der Bundesländer zu vereinbaren ist, ist uns schlichtweg unbegreiflich!“
Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik geltendes Recht und damit auch bindend für die Bundesländer. Damit müssen bei allen politischen Vorhaben sowie Gesetzesinitiativen die besonderen Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden und mit den Inhalten sowie Zielen der Konvention übereinstimmen. Bei der geplanten Erhöhung der Wertmarke handelt es sich um eine Preissteigerung von 20 Prozent. Ungefähr 1,4 Millionen Menschen wären von der Mehrbelastung direkt betroffen.