Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland nach wie vor mangelhaft!

BAG SELBSTHILFE fordert, die Umsetzung mit einer konkreten Nachbesserung beim Nationalen Aktionsplan voranzutreiben.

Die BRK-Allianz, bestehend aus der BAG SELBSTHILFE und 77 weiteren Verbänden der deutschen Zivilgesellschaft, hat ihren 16-seitigen Kurzbericht zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht. Das Ergebnis des Berichtes ist alarmierend. Denn daraus geht hervor, dass die inhaltliche Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes (NAP) der BRK entweder gar nicht oder unzureichend erfolgt ist.

„Der Bericht macht deutlich, wie wenig von den Verpflichtungen, die die Bundesregierung eingegangen ist, tatsächlich umgesetzt wurden“, mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Denn er entlässt beispielsweise die Bundesländer und Kommunen aus der (gemeinsamen) Verantwortung, obwohl diese z.B. im Bereich inklusiver Bildung nach Art. 24 BRK zentral zuständig wären.“ Die Kritik des Berichtes zieht sich von mangelnder Barrierefreiheit über Betreuungsrecht, Gewalt, Zwangsbehandlungen, Assistenz, Inklusion in der Schule und auf dem Arbeitsmarkt bis hin zum Ausschluss vom Wahlrecht.

„Nicht zuletzt fehlt es grundsätzlich an verbindlichen, überprüfbaren Zielen, die mit den Maßnahmen des Aktionsplans erreicht werden sollen sowie zeitlichen Komponenten. Das zeugt von wenig Entschlossenheit der Bunderegierung, tatsächlich Schritte in die richtige Richtung machen zu wollen“, so Dr. Martin Danner.

Der Bericht der BRK Allianz kann sich nur auf einige ausgewählte Aspekte der Umsetzung konzentrieren, da ihr eine exakte Umfangsvorgabe vom Menschenrechtsrat vorlag. Trotzdem enthält er auch eine allgemeine Einschätzung zur Umsetzung der UN-BRK und eine kritische Bewertung des Nationalen Aktionsplans sowie der fehlerhaften deutschen Übersetzung. Den weitaus umfassenderen Parallelbericht zum ersten Deutschen Staatenbericht, den die BRK–Allianz für den UN-Fachausschuss erarbeitet, wird sie am 26. März 2013, also zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, vorstellen.

Deutschland ist Vertragspartei des UN-Menschenrechtsübereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und des Fakultativprotokolls (unterzeichnet 2007, ratifiziert 2008, in Kraft getreten am 26. März 2009). Ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK wurde von der Bundesregierung im Juni 2011 verabschiedet.

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