Pressemitteilung: Verfrühtes AUS für Krankschreibung per Telefon gefährdet chronisch kranke PatientInnen!

Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.

Verfrühtes AUS für Krankschreibung per Telefon gefährdet chronisch kranke PatientInnen!

BAG SELBSTHILFE kritisiert Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Düsseldorf 20.4.2020. Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.

„Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar. Sie gefährdet genau die Risikogruppen, nämlich chronisch kranke und auch ältere Menschen über 55 Jahre, sich mit dem Covid-19 Virus anzustecken, die durch die Ausnahmeregelung vermehrt geschützt werden sollten“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SLEBSTHIFLE und Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA.

„Nur weil sich die Neuinfektionen in Deutschland „deutlich verlangsamt“ haben, rechtfertigt das nicht, PatientInnen, insbesondere die genannten Risikogruppen, einer erhöhten Gefahr der Infektion auszusetzen. Deshalb haben wir uns als Patientenvertreter im G-BA, gemeinsam mit den Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, für eine Aufrechterhaltung der Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung bis zum 5. Mai ausgesprochen. Das wäre dann auch eine logische und konforme Entscheidung zur Verlängerung der Kontaktbeschränkungen durch die Bundesregierung gewesen“, so Dr. Martin Danner.

Die Aufhebung der Behelfsregelung gefährdet nicht nur alle PatientInnen, sie erhöht auch unnötig das Risiko für Ärzte und Praxen-Teams, an dem Virus zu erkranken.

 

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen

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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Pressemitteilung

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