Werbung für Psychopharmaka zwischen den Mainzelmännchen? BAG SELBSTHILFE e.V. regiert mit Unverständnis auf die geplante Liberalisierung des Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Medienberichten zu Folge sieht ein erster Arbeitsentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zum neuen HWG vor, den Pharmaherstellern mehr Spielraum bei der Werbung für Arzneimittel einzuräumen.

Selbst das bislang strikte Verbot zur Verwendung von Patientenschicksalen in Kampagnen soll gelockert werden. Die BAG SELBSTHILFE reagiert mit Unverständnis auf diese Pläne.

„Damit ist praktisch der Weg für die Industrie geebnet, Ärzte und Apotheker umgehen und ihre Medikamente ungefiltert beim Patienten anpreisen zu dürfen. Das ist gefährlich und birgt großes Suchtpotential“, warnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Gerade wenn es zutrifft, dass für Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und zur Beeinflussung der Stimmungslage künftig kein Werbeverbot mehr gelten soll.“ Beide Gruppen dürfen bislang außerhalb der Fachkreise überhaupt nicht beworben werden. Auch die Schilderung von Patientenschicksalen zu Werbezwecken sieht der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. als ethisch verwerflich. „Mit den geplanten Lockerungen macht sich Gesundheitsminister Bahr wieder einmal zum Handlanger der Pharmakonzerne.“

Der Arbeitsentwurf des BMG zum Heilmittelwerbegesetz soll darüber hinaus Herstellern ermöglichen, künftig auch mit `Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf` für ihre Produkte werben dürfen. Dabei sieht das HWG bislang vor, dass auf Studien nur Bezug genommen werden kann, wenn sie von `wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen` durchgeführt wurden. „Aus gutem Grund“, weiß Dr. Martin Danner „denn es ist ja ein Leichtes für die Pharmaindustrie, eigene Studien durchzuführen. Und zu glauben, dass diese Studien ohne externe Kontrolle, wissenschaftlich neutralen Kriterien folgen würden, wäre wirklich sehr naiv.“

Auch der Verweis auf eine kommende EU-Richtlinie ist irreführend. „Denn diese Pläne des BMG schießen weit über die EU-Vorgaben hinaus“, macht der Bundesgeschäftsführer deutlich.

Zurück