Zusagen zur Reform der Eingliederungshilfe müssen eingehalten werden!

BAG SELBSTHILFE fordert den angekündigten Bundeszuschuss weiterhin an die Reform der Eingliederungshilfe zu binden.

Zu den aktuellen finanzpolitischen Diskussionen, die geplante jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro durch den Bund, entgegen der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag, doch nicht an die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu koppeln, erklärt die BAG SELBSTHILFE:

„Eine Entkoppelung der Finanzhilfen des Bundes von den Kosten für die Eingliederungshilfe lässt befürchten, dass die Kommunen die Finanzmittel für andere Aufgaben verwenden und davon Abstand nehmen, Reformen und Verbesserungen im Sinne der Menschen mit Behinderungen nachhaltig und effektiv umzusetzen“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Der eingeleitete Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe, insbesondere durch Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes, muss aber konsequent und zielführend fortgesetzt werden.

Die bisherigen Erörterungen in der entsprechenden Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales lassen erkennen, dass es allen Beteiligten ernst ist, die Rahmenbedingungen für eine wirkliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Umsetzung ihrer Inhalte ins innerdeutsche Recht verpflichtet. Das gebietet auch, ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

„Auch wenn die Bundeszusage von 5 Mrd. Euro keine zusätzlichen Mittel darstellen, führt die Verknüpfung dieser Gelder mit der Reform der Eingliederungshilfe doch dazu, dass sie tatsächlich für die entsprechenden Aufgaben und Ziel zugunsten von Menschen mit Behinderungen verwendet werden.

Die BAG SELBSTHILFE fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, an ihrer Zusage festzuhalten und den angekündigten Bundeszuschuss weiterhin an die Reform der Eingliederungshilfe zu binden.“

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