Als Dachverband von 125 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Umsetzung des § 137k aus dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Die BAG SELBSTHILFE hatte immer gefordert, dass ein Instrument eingeführt wird, das die angemessene und bedarfsgerechte Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal beinhaltet. Zwar hatte sie die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen damals – im Wesentlichen als Übergangsinstrument - unterstützt, es jedoch gleichzeitig für notwendig erachtet, dass die notwendige Ausstattung von Pflegepersonal festgelegt wird, die über die mit den PPUG inten-dierte Verhinderung von Patientengefährdungen hinaus geht.