Wir bedanken uns einerseits für die Möglichkeit, zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung Stellung nehmen zu können. Andererseits rügen wir aber ausdrücklich, dass die uns gewährte Frist zur Stellungnahme völlig unangemessen ist, um eine innerverbandliche Willensbildung zu organisieren. Die Stellungnahmefrist widerspricht auch ganz eklatant den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politische Entscheidungsfindungsprozessen.