Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielstellungen, den Zugang zur Rehabilitation zu erleichtern und Zuzahlungen zu reduzieren. Entschieden verwahrt sie sich dagegen, dass Personen mit hohem Bedarf an medizinischer Pflege nicht selbst bestimmen dürfen, wo ihr Aufenthaltsort ist. Der richtige Weg sind Regelungen, durch die das Qualitätsmanagement verbessert wird und Versicherte gestärkt werden.