Nach der Neufassung der TestV sind die sog. anlasslosen Bürgertests zum 30. Juni 2022 leider nicht mehr durchgehend kostenfrei erhältlich. Nach wie vor haben Menschen jedoch Anspruch auf kostenfreie Testung, wenn sie Symptome haben und abgeklärt werden muss, ob diese auf eine Covid-19 Erkrankung zurückzuführen sind. In der Regel sind hierfür jedoch die Vertragsärzte und nicht die Testzentren zuständig.