Q & A Vereinsrecht
Vereinsrechtliche Vorgaben sind bei der täglichen Verbandsarbeit stets zu beachten. Viele Vorstände, Geschäftsführer*innen und andere Verantwortliche im Verband besuchen daher regelmäßig Schulungsveranstaltungen zum Vereinsrecht, um zu wissen, welche Regelungen maßgeblich sind, welche Pflichten sie haben und innerhalb welches Rahmens sie Entscheidungen treffen können.
Doch zuweilen tauchen auch konkrete Fragen auf, wie ein bestimmter Sachverhalt oder eine Situation vereinsrechtlich zu beurteilen ist, ohne dass die eigenen allgemeinen Vereinsrechtskenntnisse weiterhelfen.
Die BAG SELBSTHILFE bietet daher eine zweistündige Online-Veranstaltung an, bei der vereinsrechtliche Fragestellungen zuvor eingereicht werden können und in der Veranstaltung beantwortet werden. Rechtsanwalt Holger Borner, der vielen als externer Berater der BAG SELBSTHILFE zum Thema Vereinsrecht bekannt ist, steht für entsprechende Fragen aus der Mitgliedschaft der BAG SELBSTHILFE zur Verfügung.
Die Veranstaltung „Q & A Vereinsrecht“ (Q & A steht für „Question and Answer“ also „Frage und Antwort“) findet statt am:
- Mittwoch, den 12. November 2025, in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr
Sie wird über den Videokonferenzanbieter Zoom stattfinden. Angemeldete Teilnehmer*innen erhalten den Zugangslink frühzeitig zugesandt.
Wichtig zu beachten:
- Bitte reichen Sie Ihre Fragen im Vorfeld der Veranstaltung ein, und zwar bis spätestens 5. November 2025.
- Vermeiden Sie dabei bitte Fragestellungen zu komplexen Sachverhalten, da solche in dem vorgesehenen Zeitrahmen der Veranstaltung nicht geklärt werden können. Dafür steht Ihnen die vereinsrechtliche Erstberatung zur Verfügung, die die BAG SELBSTHILFE ihren Mitgliedsverbänden gegenüber anbietet.
- Aus Gründen des Datenschutzes bitten wir auch darum, keine Namen oder sonstigen Informationen zu einer bestimmten Person bei Ihrer Frage oder in der Veranstaltung zu nennen. Das schließt auch Angaben ein, die auf eine konkrete Person schließen lassen.
- Anmeldungen mit Bedarf an Gebärden- oder Schriftverdolmetschung müssen bitte bis spätestens zum 17. Oktober 2025 vorliegen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail an franzisca.hetzer@bag-selbsthilfe.de an. Dabei können Sie auch gleich Ihre Frage mit einreichen. Soweit Sie Anlagen beifügen (z.B. Ihre Satzung), bitten wir Sie, diese möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. Wir können Ihnen, wie gesagt, im Rahmen dieser Veranstaltung keine umfassende Sachverhaltsklärung mit langer Einarbeitungs- und Vorbereitungszeit anbieten. Dafür bitten wir um Verständnis.
Selbstverständlich ist die Veranstaltung auch für alle Verantwortlichen & Interessierten in Verbänden zugänglich, die keine eigenen Fragen einreichen. Hier werden sicherlich eine Vielzahl an vereinsrechtlichen Fragestellungen geklärt, die im täglichen Verbandsleben für alle Aktive relevant sind.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Ihre vereinsrechtlichen Fragen!