Übergabe Teilhabe-Empfehlungen am 31.01.2024 im Kleisthaus in Berlin

Am 31.01.2024 fand im Rahmen einer Veranstaltung, an der auch die BAG SELBSTHILFE teilnahm, im Kleisthaus die Übergabe der Teilhabe-Empfehlungen für mehr Teilhabe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen vonseiten des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Jürgen Dusel, an die Politik statt. Diese nahmen Bundesminister Hubertus Heil (Arbeit und Soziales), Prof. Dr. Karl Lauterbach (Gesundheit) sowie Vertreter*innen der Bildungspolitik, Christine Streichert-Clivot (Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes) und Dr. Jens Brandenburg (Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung) entgegen.

Die Empfehlungen des Beauftragten in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Gewaltschutz sind das Ergebnis von Fachgesprächen mit Expert*innen in eigener Sache, Organisationen, Verbänden und Entscheidungsträger*innen – getreu dem Motto: Nichts über uns, ohne uns. Im Rahmen seiner Begrüßung konstatierte Jürgen Dusel: „Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert – von ihrer Umsetzung sind wir aber noch weit entfernt, von gleichwertigen Bedingungen in allen Lebensbereichen kann trotz mancher Fortschritte noch keine Rede sein."

Die Autoren der Teilhabe-Empfehlungen sehen folgende Handlungsbedarfe:

  • Bereich Arbeit: Gelingende Inklusion braucht mehr berufliche Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zum Werkstatt-System;
     
  • Bereich Bildung: Ein „automatisierter“ Übergang von der Förderschule in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss unterbrochen werden. Dies kann nur durch inklusive Bildung von Anfang an gelingen;
     
  • Bereich Gesundheitsversorgung: Unser Gesundheitssystem ist nicht hinreichend auf die Bedarfe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen eingestellt. Alle im Gesundheitswesen Tätigen müssen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult werden und Arztpraxen sowie alle anderen Gesundheitseinrichtungen müssen endlich barrierefrei werden;
     
  • Bereich Digitalisierung: Zugang für alle! Für die digitale Teilhabe muss Barrierefreiheit bei der Entwicklung digitaler Anwendungen von Anfang an und konsequent mitgedacht werden. Für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen ist der Einsatz von Digitalassistenzen notwendig;
     
  • Bereich Gewaltschutz: Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind besonders häufig Opfer von Gewalt oder sexualisierten Übergriffen. Wir brauchen bessere Aufklärung und Prävention für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und barrierefreie Anlauf- und Beschwerdestellen.
     
  • Selbstvertretungsorganisationen empfinden den Begriff „geistige Behinderung“ als abwertend. Sprach-, Rechts-, Sozial- und Politikwissenschaftleri:nnen bezeichnen diesen als nicht mehr zeitgemäß und insofern braucht es spätestens bei Befassung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz eine parlamentarische Diskussion zu diesem Begriff.

Die Teilhabe-Empfehlungen im Wortlaut sind hier abrufbar.