Elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte (ePA) & Co.

Die elektronische Patientenakte (ePA), die künftig sämtliche Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gesammelt enthalten soll, ist seit dem 1. Januar 2021 mit einer Testphase gestartet.  Sie soll die vorhandenen Insellösungen der bisherigen Gesundheitsakten der einzelnen Kassen (z.B. vivy) ablösen; ab Januar 2022 soll die ePA ein „feingranulares und barrierefreies Zugriffssystem“ haben (2. Ausbaustufe). Diese Akte soll dann auch interoperabel, d.h. mit bestehenden Systemen, wie etwa Praxisverwaltungssystemen, kompatibel sein. Dabei ist in der praktischen Ausgestaltung noch vieles noch unklar, insbesondere wie sich die neue elektronische Patientenakte zu den bisherigen Gesundheitsakten verhalten soll. Denn zu Beginn wird die elektronische Patientenakte nur wenige Funktionen aufweisen, Kritiker sprechen von einer „Pdf- und Faxablage-­Gesundheits-App“. Nur einzelne standardisierte Medizinische Informationsobjekte (MIOs) werden dann voraussichtlich vorliegen (z.B. Impfpass), die dann auch für gezielte Recherchen geeignet sind.

Gleichzeitig erscheint eine Einführung einer elektronischen Patientenakte dringend notwendig: Denn seit Jahren gibt es Bestrebungen kommerzieller Gesundheitsanbieter (z.B. HealthVault), elektronische Patientenakten zu erstellen und zu verwalten – mit entsprechenden Risiken bei Datensicherheit und Datenschutz. Auch Apple hat mit dem Update auf iOS 11.3 im Jahr 2019 eine neue App namens Health Records eingeführt, die eine mobile elektronische Gesundheitsakte beinhaltet. Insoweit ist die Einführung einer nichtkommerziellen elektronischen Patientenakte zum Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten überfällig.

Gleichzeitig ist es derzeit selbst für Experten schwierig, die Vielzahl von Begriffen zu unterscheiden, die mit der elektronischen Patientenakte verbunden werden. Diese Informationshilfe versucht, die wichtigsten Begriffe in Kürze zu klären und die voraussichtlichen Inhalte der Akte zu beschreiben.

Was ist die Elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte soll Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen gesammelt enthalten – wohl leider zunächst nur in Einzelfällen in strukturierter Form (sog. MIOs). Ergänzt werden soll dies durch einen Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan. Ferner soll die ePA auch den Versand elektronischer Arztbriefe unterstützen.

Ob für den Patienten eine elektronische Patientenakte geführt wird, ist für diesen freiwillig. Ohne Zustimmung der Patient*innen oder ihrer berechtigten Vertreter*innen kann niemand Zugang zu ihrer ePA haben. Allerdings ist es in der ersten Ausbaustufe seit Januar 2021 wohl so, dass das Alles-oder Nichts- Prinzip gilt: Der Patient kann zwar entscheiden, ob der betreffende Arzt Einblick in seine ePA erhält, er kann jedoch nicht bestimmte Informationen für diesen sperren. Erst in späteren Ausbaustufen soll diese Funktion enthalten sein.

Um die Datenhoheit der Patienten zu schützen, müssen Ärzte und Patienten im Grundsatz gemeinsam auf die ePA zugreifen; die Ärzte über ihre Praxisausweise, die Patienten über ihre Gesundheitskarte mit PIN. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es für Patient*innen diese PIN deaktivieren können, so dass unmittelbar ohne Eingabe der PIN zugegriffen werden kann. Ob dies sinnvoll sein kann und welche Risiken dann bestehen, kann Teil einer Beratung durch die Selbsthilfe sein.

Position der BAG SELBSTHILFE

"Elektronische Patientenakte 2021 - Jeder Kasse ihre Akte"  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen  (Vortrag anlässlich des Deutschen Krankenhaustages im November 2019).

Mehr Informationen

Datenschutz und Datensicherheit bei der elektronischen Patientenakte

Der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH hat sich in einem kritischen Gastbeitrag mit dem Datenschutz und der Datensicherheit bei der elektronischen Patientenakte auseinandergesetzt. Diesen lesen Sie hier: 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite: https://www.datenschutz.org/elektronische-patientenakte/