Inklusion

Inklusion – was bedeutet das?

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.

Inklusion – ein Menschenrecht

Alle Menschen sind unterschiedlich. Inklusion bedeutet, die Gesellschaft so zu gestalten, dass alle mit all ihren Unterschieden gleichberechtigt mitmachen können. Ob beim Lernen, Arbeiten, in der Politik oder im Alltagsleben: Inklusion ist, wenn niemand ausgeschlossen wird.

Zum Beispiel, wenn Kinder mit und ohne Behinderungen zusammen in der Schule lernen. Oder wenn Rampen dafür sorgen, dass auch Menschen im Rollstuhl sich überall hinbewegen können. Das heißt: Nicht das Individuum muss sich an vorhandene Strukturen anpassen und mit Barrieren leben. Vielmehr muss die Gesellschaft Barrieren abbauen und Strukturen schaffen, damit alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahr 2009 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Seit dem ist die Konvention bei uns geltendes Recht im Rang eines Bundesgesetztes.

Sie muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden, in Bund, Ländern und Kommunen. Das heißt, alle Ebenen müssen an der Umsetzung der UN-BRK in Deutschland mitwirken. Ob Deutschland die UN-BRK auch gut genug umsetzt, überwacht unter anderem die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie gibt der Politik Rückmeldungen und spricht Empfehlungen aus.

Inklusion – Menschen nicht mehr mit dem Merkmal „Behinderung“ bezeichnen

Lange wurde Behinderung als ein individuelles Problem der Person betrachtet, deren Körper, Geist oder Psyche nicht so funktioniert, wie es als „normal“ oder als „altersgerecht“ gilt. Heute wird Behinderung aber nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person verstanden, sondern als Zusammenspiel von gesundheitlicher Einschränkung und Umweltfaktoren. Das können bauliche oder technische Barrieren wie Treppen oder nicht lesbare Internetseiten sein, aber auch andere behindernde Faktoren, wenn jemand etwa aufgrund einer bestimmten Krankheit keine Arbeit oder keine Lebensversicherung bekommt. Dieses Verständnis von Behinderung wird in der UN-BRK im Artikel 1 beschrieben.

Es geht also darum, dass Menschen nicht behindert sind, sondern durch Barrieren oder unzureichende Vorkehrungen behindert werden.

Es geht aber auch um einen Wandel des Wertesystems in unserer Gesellschaft.

WAS IST ABLEISMUS?

Der Begriff Ableismus ist abgeleitet aus „ability“, dem englischen Wort für Fähigkeit. Er beschreibt ein Wertesystem, das bestimmte körperliche und geistige Merkmale, z.B. zwei Beine oder einen hohen Intelligenzquotienten, als wesentliche Voraussetzung für ein wertvolles und glückliches Leben hält. Aufgrund dieses Wertesystems werden Menschen, die von der körperlichen und geistigen Norm abweichen, als minderwertig und unglücklich betrachtet. Dieses Leitbild führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen nicht als vollwertig handelnde und denkende Menschen, sondern hauptsächlich als hilfsbedürftig wahrgenommen werden. Damit sind Benachteiligungen und Diskriminierungen Tür und Tor geöffnet.

Inklusion – nicht nur ein Thema, das Behinderungen betrifft

Inklusion bedeutet, die Gleichberechtigung aller Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sicherzustellen.

Menschen werden aufgrund sehr unterschiedlicher Merkmale diskriminiert, neben Behinderungen etwa auch aufgrund von Sprache, Alter, Herkunft, sozialer Schicht oder Geschlecht. Inklusion ist also für alle Menschen wichtig. Denn Menschen können nur dann ihre Rechte ausüben, wenn sie nicht ausgeschlossen werden. In einer inklusiven Gesellschaft gehört jeder Mensch dazu und niemand wird wegen bestimmter Merkmale ausgegrenzt.

WAS HEISST EIGENTLICH INTERSEKTIONALITÄT?

Intersektionalität bedeutet, dass eine Person aufgrund mehrerer Merkmale benachteiligt wird und diese Benachteiligungen sich gegenseitig verstärken. Die Rechtswissenschaftlerin Kimberlé Crenshaw prägte den Begriff Ende der 1980er-Jahre. Mit dem Bild sich kreuzender Straßen (intersections) beschrieb sie die Lebensrealitäten von Menschen, die von mehreren Unterdrückungssystemen betroffen sind.

Sie zeigte am Beispiel Schwarzer Fabrikarbeiterinnen, wie das Zusammentreffen von rassistischer und geschlechtsbezogener Diskriminierung zu einer spezifischen, noch verstärkten Form der Diskriminierung führt, die sich von den Erfahrungen weißer Frauen und Schwarzer Männer unterscheidet.

Mehr Informationen sowie eine Arbeitsgruppe zu den Themen Inklusion und Intersektionalität bietet das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, in dem auch die BAG SELBSTHILFE aktives Mitglied ist.