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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Sie fordert allerdings, dass die Verwendung der geplanten Mittel zur Förderung von Apotheken eingehender geklärt wird und dass zusätzliche Leistungen von Apotheken, die notwendig sind, auch gesetzlich festgelegt werden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass das System des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs hin zu einem Vollmodell weiterentwickelt wird und dass ein Hochrisikopool geschaffen werden soll. Die Streichung der Programmpauschale für Disease-Management-Programme (DMP) wird abgelehnt.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Anpassungen an EU-Regelungen. Die vorgesehene ersatzlose Streichung der konkreten Anforderungen bzgl. technischer wie inhaltlicher Standards betrachtet sie als Rückschritt hinter die geltende Verordnung.
Start: 4. und 11. April 2019 auf den YouTube und Facebook-Auftritten von „ZUKAR“
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass Maßnahmen zur höheren Sicherheit der Arzneimittelversorgung ergriffen werden. Kritisch bewertet sie die Änderungen in der Medikamentenversorgung von Patienten mit Hämophilie. Die vorgesehene Möglichkeit eines Austausches von Biologika in der Apotheke lehnt sie ab.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
BAG SELBSTHILFE reagiert irritiert auf Vorschläge des Lehrerverbands VBE zum Ende der Schulschließungen und fordert ein Konzept zum qualitätsorientierten Onlineunterricht für alle Kinder in diesen und kommenden Krisenzeiten
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