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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar sehr, dass dem werblichen Handeln der Krankenkassen Grenzen gesetzt werden; an vielen Stellen hält sie die Regelungen auch für zielführend, etwa das Sachlichkeitsgebot des § 2. Für dringend überarbeitungsbedürftig hält sie jedoch die Regelung des § 7 zu den Hausbesuchen.
Wir brauchen eine Pflegereform mit guten Arbeitsbedingungen, verlässlichem Personalschlüssel und ohne Profitorientierung!
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Registerdaten in der Onkologie nicht nur zu epidemiologischen Zwecken, sondern behandlungs- und bevölkerungsbezogenen besser nutzbar zu machen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich jedoch leider nur auf einige punktuelle Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen vorübergehend auszusetzen.
Forderungen und Anmerkungen im Hinblick auf die Parallelberichterstattung an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – hier: Verabschiedung der „List of issues“ an Deutschland im August 2018
BAG SELBSTHILFE begrüßt den Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz
„Wir brauchen Rechte und organisatorische Ausstattung!“
BAG SELBSTHILFE befürwortet das Übereinkommen des Europarats. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung, denn jede zweite Frau ist betroffen.
BAG SELBSTHILFE fordert weitreichendere Verbesserungen in der Pflege ohne finanzielle Zusatzbelastungen für Pflegebedürftige.
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