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Nach dem Gesetzentwurf sollen Krankenkassen darüber entscheiden, ob Beatmungspatient*innen weiterhin zu Hause bleiben können oder ins Pflegeheim umziehen müssen. Dies beschneidet nicht nur das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Betroffenen, sondern versetzt Betroffene und ihre Familien, die sich für ein Leben zu Hause entschieden haben, in existentielle Ängste.
Zu den mit dem vorliegenden Referentenentwurf vorgelegten Regelungen wird im Einzelnen Stellung genommen.
Deutschland benötigt ein wirkungsvolles Angebot kostenfreier und unabhängiger Patientenberatung, das den Bedarfen von rund 80 Millionen gesetzlich und privat krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
BAG SELBSTHILFE fordert das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) während der Covid-19 Pandemie auszusetzen sowie den verfassungs- und völkerrechtlich umstrittenen Entwurf grundlegend zu überarbeiten
Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)...
Mit dieser vom BKK Dachverband e.V. geförderten Veranstaltung möchte die BAG SELBSTHILFE einen Überblick über die Bereiche Datenschutz, Soziale Medien sowie Onlinelösungen für Fundraising und Kommunikationsinstrumente für die Verbandsarbeit geben.
Ende Juni hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Berufung von zwei der drei Kandidaten für die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) abgelehnt.
Die BAG SELBSTHILFE hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes von Betreuten eine Stellungnahme abgegeben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich nach langer Beratung gegen eine Aufnahme der Liposuktion in den ambulanten Leistungskatalog der Krankenkassen entschieden.
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