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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar sehr, dass dem werblichen Handeln der Krankenkassen Grenzen gesetzt werden; an vielen Stellen hält sie die Regelungen auch für zielführend, etwa das Sachlichkeitsgebot des § 2. Für dringend überarbeitungsbedürftig hält sie jedoch die Regelung des § 7 zu den Hausbesuchen.
Wir brauchen eine Pflegereform mit guten Arbeitsbedingungen, verlässlichem Personalschlüssel und ohne Profitorientierung!
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Registerdaten in der Onkologie nicht nur zu epidemiologischen Zwecken, sondern behandlungs- und bevölkerungsbezogenen besser nutzbar zu machen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich jedoch leider nur auf einige punktuelle Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen vorübergehend auszusetzen.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zu dem Entwurf...
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zu den Rahmenempfehlungen...
Düsseldorf, 04.05.2017. Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können.
Neue Mitglieder wurden in den Verband aufgenommen. Volker Langguth-Wasem und Reinhard Kirchner verabschiedet.
Entwurf der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken (Stand: 20.01.2017)
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