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Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
Geplante gesetzliche Regelungen nicht akzeptabel für betroffene Patientinnen und Patienten
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBBSTHILFE...
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der heutigen Plenumssitzung Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderung beschlossen.
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