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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesminisiteriums für Arbeit und Soziales.
Gegenstand der Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. März 2017 war der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jungendstärkungsgesetz - KJSG).
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE e.V zum Entwurf von Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung...
Die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stellt in diesem Gremium einen Antrag, durch die Entwicklung und Umsetzung eines Qualitätssicherungsverfahrens für eine Verbesserung der Situation von Patienten mit akuten Schmerzen zu sorgen.
Die BAG SELBSTILFE e.V. bewertet den vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung...
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BAG SELBSTHILFE begrüßt „Konzertierte Aktion Pflege“, fordert aber Deckelung der Eigenanteile und die gesetzeskonforme Übernahme der Investitionskosten.
Berlin, 16.05.2019: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt eine Reform der Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland. Dies stärkt bessere psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die BAG SELBSTHILFE plädiert jedoch für stärkere praktische Anteile in der Ausbildung.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt Vorschläge in Richtung auf eine schrittweisen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung und anschließender Schaffung einer Pflegevollversicherung. Akuten Handlungsbedarf sieht sie für neue Regelungen zu den Eigenanteilen der Versicherten und zu Ausgleichen für Versichertengruppen mit erhöhten Pflegerisiken.
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