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BAG SELBSTHILFE startet Kampagne "Komm in die Patientenvertre-tung - Mach deine Stimme stark“ #StarkeStimmen
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben im Rahmen von verschiedenen Anträgen umfangreiche Vorschläge zur Verbesserung der Situation von pflegenden Angehörigen und von Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu Stellung genommen und viele der Vorschläge begrüßt. Die entsprechende Stellungnahme finden Sie hier.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar die Zielsetzung der Anträge, die kontinuierliche Steigung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen für die Pflegekosten eines Pflegeheimplatzes abzumildern. Gleichzeitig bedauert sie nachdrücklich, dass die vorgesehene Lösung nicht zu einer wirklichen Entkoppelung der der sinnvollen tariflichen Erhöhungen und der Eigenanteile der Pflegebedürftigen kommt und die vorgesehenen Erleichterungen erst ab dem zweiten Jahr gelten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute Leistungen zur Behandlung einer Parodontitis für die Versicherten definiert, bei denen eine systematische Parodontitis - Behandlung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann.
Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) bei obstruktiver Schlafapnoe ist nun auch in der zahnärztlichen Versorgung verankert. Der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) hat dazu heute Änderungen in der Behandlungs-Richtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung beschlossen.
BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
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