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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Ziel des Entwurfs, die Versorgung von Patientinnen und Patienten dadurch zu verbessern, dass nur solche digitalen Anwendungen in die Erstattung kommen, die den Patient*innen einen echten Mehrwert bringen und bei denen gleichzeitig die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten gewährleistet ist. Insgesamt eröffnet die Digitalisierung Möglichkeiten für chronisch kranke und behinderte Menschen, ihren Umgang mit der Erkrankung oder Behinderung erheblich zu verbessern. So bieten digitale Angebote etwa enorme Chancen für Menschen mit Sehbehinderungen, selbstbestimmt an der Gesellschaft teilzuhaben und ihre Gesundheitsversorgung selbst zu gestalten. Hierfür müssen die Angebote aber dann auch von Anfang an barrierefrei ausgestaltet sein.
BAG SELBSTHILFE fordert Beitritte Dritter zu bestehenden (Medikamentenrabatt-) Verträgen mit den Krankenkassen zuzulassen.
Berlin, 20.02.2020. Auch Patienten ohne Diabetes haben zukünftig einen Anspruch auf Fußpflege beim Podologen, wenn sie genauso gefährdet sind wie Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom. Das hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.
Die BAG SELBSTHILFE teilt die Auffassung des Bundesministers für Gesundheit, dass die Digitalisierung große Chancen für die medinische und pflegerische Versorgung in Deutschland bietet. Eine wichtige Grundlage hierfür bildet die sogenannte Telematikinfrastruktur, mit der Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherte so vernetzt werden, dass sie sicher, schnell und sektoren-übergreifend miteinander kommunizieren können.
BAG SELBSTHILFE fordert: Patient*innen nicht für medizinisch notwendige Rettungsfahrten zahlen lassen. Auch Krankenfahrten müssen schwer kranken Menschen erstattet werden.
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE e.V zum Entwurf von Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung...
Die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stellt in diesem Gremium einen Antrag, durch die Entwicklung und Umsetzung eines Qualitätssicherungsverfahrens für eine Verbesserung der Situation von Patienten mit akuten Schmerzen zu sorgen.
Die BAG SELBSTILFE e.V. bewertet den vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung...
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den vorliegenden Entwurf einer Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (Artikel 1) sowie die vorgeschlagene Änderung...
Die BAG SELBSTILFE E.V. hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten Stellung genommen.
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