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Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 12. April 2021
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es sehr, dass das Angebot der EUTB auf der Basis einer dauerhaft gesicherten Gesamtfinanzierung weitergeführt werden kann.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.
BAG SELBSTHILFE fordert konkrete Nachbesserungen, um umfassende Teilhabe endlich zu gewährleisten.
Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, die im Wesentlichen die Überwachung der Impfquoten in den Arztpraxen sowie eine Erweiterung der Lieferwege (Apotheken und Großhandel) betreffen, für grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung in der Begründung zu § 2 Abs.1 Nr. 3 CoronaImpfV, wonach pflegende Angehörige nicht mehr von der Impfpriorisierung des § 2 erfasst sein sollen. Dieser Streichung widerspricht die BAG SELBBSTHILFE nachdrücklich.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
BAG SELBSTHILFE fordert die Finanzierung eines gerechten Bundesteilhabegesetzes endlich zu sichern.
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