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Nach dem Gesetzentwurf sollen Krankenkassen darüber entscheiden, ob Beatmungspatient*innen weiterhin zu Hause bleiben können oder ins Pflegeheim umziehen müssen. Dies beschneidet nicht nur das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Betroffenen, sondern versetzt Betroffene und ihre Familien, die sich für ein Leben zu Hause entschieden haben, in existentielle Ängste.
Zu den mit dem vorliegenden Referentenentwurf vorgelegten Regelungen wird im Einzelnen Stellung genommen.
Deutschland benötigt ein wirkungsvolles Angebot kostenfreier und unabhängiger Patientenberatung, das den Bedarfen von rund 80 Millionen gesetzlich und privat krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
BAG SELBSTHILFE fordert das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) während der Covid-19 Pandemie auszusetzen sowie den verfassungs- und völkerrechtlich umstrittenen Entwurf grundlegend zu überarbeiten
Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
BAG SELBSTHILFE fordert die Finanzierung eines gerechten Bundesteilhabegesetzes endlich zu sichern.
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