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Die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Verlängerung der Regelungen, hat aber perspektivisch noch Weiterentwicklungsbedarf.
Die Patientenvertretung nimmt eine wichtige systemgestaltende Rolle in den Gremien des Gesundheitswesens ein. Um sie zukünftig weiter auszubauen, ist eine Stärkung ihrer organisatorischen Ressourcen zwingend erforderlich.
Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften misst die BAG SELBSTHILFE der Auskunfts- und Beratungstätigkeit der Sozialdienste und vergleichbarer Stellen größte Bedeutung bei. Zu dem Entwurf der Gemeinsamen Empfehlung „Sozialdienste“ vom 10.12.2021 möchten wir daher wie folgt Stellung nehmen:
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Einführung einer einrichtungs- und berufsbezogenen Impfpflicht zum Schutz von vulnerablen Personengruppen nachdrücklich, auch wenn sie es natürlich gleichzeitig auch bedauert, dass die eine solche Verpflichtung – wegen der zu geringen Impfquote - überhaupt notwendig geworden ist.
Dachverband von 120 Selbsthilfeorganisationen übergibt im Rahmen der Welttagsveranstaltung in Berlin den Staffelstab für das DBR-Sekretariat an den SoVD.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
BAG SELBSTHILFE fordert die Finanzierung eines gerechten Bundesteilhabegesetzes endlich zu sichern.
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